Aasgeld

Aasgeld ist ein veraltetes historisches Wirtschafts-, Abgaben- und Rechtswort mit zwei eng miteinander verbundenen Bedeutungen. Einerseits bezeichnet es Geld beziehungsweise Ausgaben für Viehfutter und anderes Tierfutter. Andererseits bezeichnet es eine Geldleistung, durch die eine ältere Verpflichtung zur Lieferung von Viehfutter oder ähnlichen Naturalabgaben abgelöst wurde. In diesem zweiten Sinn gehört das Wort zum historischen Umfeld von Fron, Naturalabgabe, Frongeld, Ablösung, Befreiungsgeld und Freikaufgeld. Das Erstglied Aas- bedeutet hier nicht „Tierkadaver“, sondern bewahrt die ältere Bedeutung „Speise, Nahrung, Futter“. Grammatisch ist Aasgeld ein neutrales Substantiv: das Aasgeld, Genitiv des Aasgeldes oder des Aasgelds, Plural die Aasgelder.

Lexikon

Aasgeld gehört zu einer heute weitgehend verschwundenen historischen Wirtschaftssprache, in der Geld- und Sachleistungen wesentlich enger miteinander verbunden waren als in modernen Geldwirtschaften. Das Wort bezeichnet zunächst Geld, das für die Versorgung von Tieren mit Futter bestimmt war oder tatsächlich dafür ausgegeben wurde. In dieser Bedeutung lässt sich Aasgeld am einfachsten mit Futtergeld oder Geld für Tierfutter umschreiben. Die Bezeichnung ist aus heutiger Sicht leicht missverständlich, weil das moderne Wort Aas fast ausschließlich einen verendeten Tierkörper bezeichnet. Historisch konnte der entsprechende Wortstamm jedoch allgemein Nahrung, Speise und insbesondere Tierfutter bezeichnen. Gerade diese ältere Bedeutung liegt dem Wort Aasgeld zugrunde.

Ein historischer Beleg veranschaulicht die erste Bedeutung besonders deutlich: In einer Darstellung über Falkner und Tierhaltung wird berichtet, ein Falkner habe neben seinem Einkommen mehrere Pfund Aasgeld erhalten. Das Geld erscheint dort als zweckgebundener Bestandteil der Versorgung beziehungsweise Besoldung und diente der Beschaffung des Futters für die gehaltenen Tiere. Der Ausdruck bezeichnet somit nicht einen Preis für Aas und auch keine Abgabe für die Beseitigung von Tierkadavern, sondern Futterkosten beziehungsweise einen Geldbetrag für die Tierfütterung.

Diese Bedeutung muss vor dem Hintergrund historischer Haushalts- und Hofwirtschaft verstanden werden. Pferde, Jagdhunde, Beizvögel, Zugtiere und anderes Nutzvieh verursachten regelmäßige Versorgungskosten. Wo eine Herrschaft, ein Hof, ein Amt oder eine andere Institution Tiere unterhielt, mussten Hafer, Heu, Stroh, Hirse oder andere Futtermittel beschafft beziehungsweise bereitgestellt werden. Entsprechende Aufwendungen konnten in Rechnungen, Besoldungsverzeichnissen und Verwaltungsunterlagen als besondere Geldposten erscheinen.

Aasgeld lässt sich in diesem Zusammenhang mit zahlreichen älteren Zusammensetzungen auf -geld vergleichen. Historische Geldwörter benannten häufig nicht abstrakt eine Geldart, sondern die konkrete Funktion einer Zahlung: Hutgeld, Weggeld, Torgeld, Schulgeld, Hundegeld oder Frongeld bezeichneten Zahlungen nach ihrem Anlass, Zweck oder der Leistung, die durch sie ersetzt beziehungsweise abgegolten wurde. Aasgeld folgt demselben produktiven Wortbildungsmuster.

Die zweite historische Bedeutung ist rechtlich und sozialgeschichtlich noch komplexer. Aasgeld konnte eine Geldzahlung bezeichnen, die an die Stelle einer ursprünglich als Naturalabgabe geschuldeten Futterleistung trat. Abhängige Bauern, Hintersassen oder andere Abgabenpflichtige konnten im Rahmen grundherrschaftlicher oder ähnlicher Verpflichtungen dazu gehalten sein, der Herrschaft zu bestimmten Terminen landwirtschaftliche Produkte, Futtermittel oder andere Güter zu liefern.

Zu diesen Leistungen konnten insbesondere Hafer, Hirse, Heu und weitere Futtermittel gehören. Wurde eine solche Sachleistung durch einen Geldbetrag ersetzt, entstand eine Form der Abgabenablösung. Der Abgabepflichtige lieferte nicht mehr unmittelbar eine festgelegte Menge Futter, sondern entrichtete stattdessen Geld.

Der Begriff Fron ist hierbei weit zu verstehen. Fron bezeichnet historisch nicht ausschließlich körperliche Arbeit wie Pflügen, Fuhrdienste oder Bauarbeiten. In umfassenderen Abhängigkeits- und Herrschaftsverhältnissen konnten unterschiedlichste Dienst-, Sach- und Geldpflichten nebeneinander bestehen. Deshalb ist auch die Bezeichnung Frongeld weiter als die bloße Bezahlung eines Arbeitstages.

Der Übergang von einer Naturalpflicht zum Aasgeld ist ein Beispiel für die historische Monetarisierung. Damit wird der Prozess bezeichnet, bei dem Leistungen, die zuvor unmittelbar als Arbeit oder in Naturalien erbracht wurden, zunehmend in Geld bewertet und als Geldbetrag entrichtet werden konnten oder mussten.

Eine Naturalabgabe besitzt für beide Seiten andere wirtschaftliche Eigenschaften als eine Geldzahlung. Wer beispielsweise eine bestimmte Menge Hafer liefern musste, trug selbst einen Teil des Produktions- und Preisrisikos. Die Herrschaft erhielt das benötigte Futter unmittelbar, musste es aber lagern, transportieren und verwalten. Wurde die Verpflichtung in Geld umgewandelt, konnte die Herrschaft das Futter selbst am Markt kaufen, während der Abgabepflichtige den festgesetzten Geldbetrag aufbringen musste.

Eine solche Umstellung veränderte daher nicht nur die Form der Abgabe, sondern auch die wirtschaftlichen Risiken. Bei steigenden Getreidepreisen konnte eine feste Geldabgabe für den Verpflichteten günstiger sein als eine wertmäßig steigende Naturallieferung; bei fallenden Preisen konnte das Gegenteil gelten. Umgekehrt konnte die Herrschaft durch eine Geldzahlung flexibler werden, verlor jedoch den unmittelbaren Zugriff auf eine bestimmte Menge Futter.

Historische Geldablösungen sind deshalb ein wichtiger Indikator für den Wandel von Naturalwirtschaft zu stärker monetarisierten Wirtschaftsformen. Dieser Wandel verlief weder überall gleichzeitig noch vollständig. Natural-, Arbeits- und Geldleistungen bestanden über lange Zeit parallel.

Das Wort Aasgeld darf deshalb nicht modern als eine Art allgemeine Steuer verstanden werden. Es handelte sich nicht um eine reichs- oder landesweit einheitliche Abgabe mit überall identischen Rechtsgrundlagen. Solche historischen Abgabenbezeichnungen konnten regional, institutionell und zeitlich sehr unterschiedlich verwendet werden.

Die genaue Bedeutung eines einzelnen archivalischen Belegs muss daher immer aus dem Zusammenhang erschlossen werden. In einer Hofrechnung kann Aasgeld tatsächlich eine Ausgabe für Tierfutter sein; in einer Abgabenliste oder einem grundherrschaftlichen Verzeichnis kann es dagegen eine vom Verpflichteten geschuldete Geldleistung bezeichnen.

Damit besitzt das Wort eine interessante perspektivische Doppelheit: Ein Geldbetrag kann auf der einen Seite als Ausgabe für Futter erscheinen und auf der anderen Seite als Einnahme beziehungsweise Abgabe, die an die Stelle einer Futterlieferung tritt. Welche Seite gemeint ist, entscheidet die jeweilige Verwaltungsperspektive.

Die erste Bedeutung gehört vor allem zur Haushalts-, Hof- und Versorgungsgeschichte. Die zweite gehört stärker zur Rechtsgeschichte, Agrargeschichte und Geschichte der grundherrschaftlichen Abgaben.

Historische Wirtschaftsordnungen unterschieden eine große Zahl einzelner Abgabentypen. Neben allgemeinen Abgaben konnten sehr spezialisierte Pflichten nach dem jeweils geschuldeten Produkt benannt sein. Denkbar beziehungsweise belegt sind Leistungen in Getreide, Eiern, Geflügel, Vieh, Holz, Heu und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Daneben standen Arbeitsleistungen und später Geldzahlungen.

Die Vielzahl solcher Begriffe erklärt, weshalb historische Rechtswörterbücher nicht nur juristische Fachwörter im modernen Sinn erfassen. Wörter wie Aasgeld sind rechtshistorisch bedeutsam, weil sie konkrete wirtschaftliche Verpflichtungen innerhalb früherer Rechts- und Herrschaftssysteme dokumentieren.

Das Deutsche Rechtswörterbuch ist gerade für solche Wörter eine zentrale Quelle. Es sammelt Rechts- und Verwaltungssprache seit den frühen deutschsprachigen Rechtsquellen und berücksichtigt dabei auch Wörter, die ihre rechtliche Bedeutung nur aus einem bestimmten historischen Kontext erhalten.

Für die zweite Bedeutung kann Aasgeld unter den Oberbegriff Ablösungsgeld gestellt werden. Ein Ablösungsgeld ersetzt eine andere geschuldete Leistung durch Geld. Der genaue Gegenstand der Ablösung wird im Bestimmungswort bezeichnet: Beim Aasgeld betrifft die abgelöste Verpflichtung Futter beziehungsweise entsprechende Naturalleistungen.

Eng verwandt ist Befreiungsgeld. Das Wort hebt stärker hervor, dass eine Person durch Zahlung eines Geldbetrages von einer anderweitigen Pflicht befreit wird. Freikaufgeld besitzt eine ähnliche Struktur, kann jedoch je nach historischem Zusammenhang weitergehende persönliche oder rechtliche Befreiungsvorgänge bezeichnen.

Frongeld ist ebenfalls eng verwandt. Dabei steht die Ablösung oder Geldform einer Fronpflicht im Mittelpunkt. Aasgeld ist spezifischer, weil die betreffende Pflicht mit Tierfutter beziehungsweise Futtermitteln verbunden ist.

Die in sekundärer Literatur genannten Futtermittel Hafer, Hirse und Heu verdeutlichen die agrarische Grundlage solcher Leistungen. Hafer war insbesondere für Pferde ein wichtiges Kraftfutter; Heu diente der winterlichen Versorgung vieler Haustiere. Hirse konnte regional ebenfalls als Futter- und Nahrungsmittel von Bedeutung sein.

Der wirtschaftliche Wert einer entsprechenden Abgabe war deshalb keineswegs nebensächlich. In Haushalten, die Pferde, Jagdhunde oder andere Tiere unterhielten, stellte Futter einen beträchtlichen laufenden Kostenfaktor dar.

Dies gilt besonders für herrschaftliche Hofhaltungen mit Reit-, Zug- und Jagdtieren. Pferde benötigten große Mengen Heu und Getreide, Jagdhunde mussten dauerhaft versorgt werden und auch die historische Falknerei

Gerade der belegte Zusammenhang mit einem Falkner macht die erste Bedeutung verständlich. Ein Falkner konnte zusätzlich zu seiner eigentlichen Besoldung einen bestimmten Geldbetrag erhalten, der der Versorgung der ihm anvertrauten Tiere diente.

Das Wort bezeichnet in einem solchen Fall funktional eine Art Futteretat. Der Betrag war nicht notwendigerweise ein persönlicher Lohnbestandteil zur beliebigen Verwendung, sondern konnte sachlich mit der Tierhaltung verbunden sein.

Wie streng eine solche Zweckbindung im jeweiligen historischen Einzelfall war, lässt sich allerdings nur aus der Quelle selbst bestimmen. Das Wort allein erlaubt nicht immer die Unterscheidung zwischen einem persönlich gezahlten Zuschuss und einer institutionellen Futterausgabe.

Gerade bei historischen Rechnungsbegriffen ist diese Vorsicht notwendig. Ein und dasselbe zusammengesetzte Geldwort kann je nach Rechnungsführung einen Ausgabenposten, eine Einnahme, eine Vergütung oder eine Abgabe bezeichnen.

Aasgeld ist heute kein produktiver Begriff des modernen Haushalts-, Steuer- oder Agrarrechts. Für gegenwärtige Sachverhalte würde man von Futterkosten, Futtermittelkosten, Tierhaltungskosten, Futtergeld oder einer Ablösungszahlung sprechen.

Die Verwendung von Aasgeld ohne historische Erläuterung wäre heute besonders missverständlich, weil der Wortbestandteil Aas spontan an einen Kadaver denken lässt. Ein moderner Leser könnte das Wort daher fälschlich als Geld für Tierkörper, Tierkörperbeseitigung oder Aasentsorgung deuten.

Eine solche Bedeutung ist für das historische Lemma jedoch nicht maßgeblich. Aasgeld ist kein Kadaverbeseitigungsgeld. Es gehört zur älteren Wortfamilie von Aas im Sinn von Nahrung und Futter.

Diese Feststellung ist für die Einordnung innerhalb der übrigen Aas--Wörter besonders wichtig. Bei Aasfresser, Aasfliege, Aaskäfer, Aasgeruch und Aasfraß besitzt Aas- die moderne Bedeutung „Tierkadaver beziehungsweise totes tierisches Material“.

Bei Aasgeld und dem historischen Aaser „Speise- beziehungsweise Jagdtasche“ lebt dagegen eine ältere Bedeutung fort: Aas beziehungsweise älter âz = Nahrung, Speise, Futter.

Diese semantische Schichtung zeigt, dass Wörter derselben äußerlichen Wortfamilie nicht ohne historische Prüfung nach dem heutigen Grundwort interpretiert werden dürfen.

Aus sprachgeschichtlicher Perspektive ist Aasgeld deshalb besonders wertvoll. Das Wort konserviert eine Bedeutung des Erstgliedes, die im modernen selbständigen Substantiv weitgehend verloren gegangen ist.

Auch die Geschichte des Grundworts Geld passt ungewöhnlich gut zum historischen Sachverhalt. Geld bezeichnete ursprünglich nicht ausschließlich Münzen und allgemeines Zahlungsmittel, sondern unter anderem Abgabe, Zins, Entgelt, Gegenleistung und Vergütung.

Eine historische Bildung wie Aasgeld kann deshalb ursprünglich wesentlich konkreter verstanden worden sein als ein heutiges Kompositum auf -geld: Es ist eine geldförmige Gegen- oder Ersatzleistung, deren Zweck beziehungsweise Herkunft durch das Erstglied näher bestimmt wird.

Der moderne abstrakte Geldbegriff entwickelte sich aus diesem älteren Bedeutungsfeld von Zahlung, Vergeltung und geschuldeter Leistung. Spuren davon bestehen noch heute in Wörtern wie Entgelt, Vergeltung, abgelten und gelten.

Gerade das Verb abgelten beschreibt sachlich gut, was bei der zweiten Bedeutung des Aasgeldes geschieht: Eine ursprünglich in anderer Form geschuldete Leistung wird durch eine Geldzahlung abgegolten.

Die Ablösung von Naturalleistungen darf allerdings nicht automatisch als freiwilliger „Freikauf“ verstanden werden. Solche Umstellungen konnten auf Vertrag, Gewohnheitsrecht, herrschaftlicher Anordnung, lokaler Vereinbarung oder langfristigem Wandel beruhhen. Die konkrete Rechtsgrundlage war regional verschieden.

Ebenso wenig bedeutete die Zahlung von Aasgeld zwangsläufig die vollständige Befreiung von allen Fron- und Abgabenpflichten. Sie konnte ausschließlich eine ganz bestimmte Futtermittelpflicht ersetzen, während andere Dienste und Leistungen weiterhin bestanden.

Ein Bauer konnte beispielsweise von einer regelmäßigen Heu- oder Haferlieferung durch eine Geldzahlung entlastet sein und dennoch zu anderen Abgaben, Fuhrdiensten oder Arbeitsleistungen verpflichtet bleiben.

Das Wort sollte daher präzise als spezifisches Ablösungsgeld für Futterleistungen verstanden werden und nicht als allgemeines Geld zur Aufhebung persönlicher Abhängigkeit.

Die historische Wirtschaftsordnung war durch ein komplexes Geflecht solcher Einzelpflichten geprägt. Ihre Namen entstanden häufig aus der Verbindung des geschuldeten Gegenstands mit Wörtern wie Geld, Zins, Dienst, Pfennig, Korn oder Huhn.

In archivalischen Quellen kann deshalb die Analyse einzelner Wörter wichtige Hinweise darauf geben, welche Güter für die jeweilige Herrschaft von wirtschaftlicher Bedeutung waren. Aasgeld verweist konkret auf die institutionalisierte Versorgung von Tieren und auf die Möglichkeit, diese Versorgungspflicht in Geld auszudrücken.

Das Wort gehört somit gleichzeitig zur Geschichte der Tierhaltung, der Hofhaltung, der Jagdgeschichte, des Abgabenwesens und der Geldwirtschaft.

Lexikographisch ist Aasgeld als historisch beziehungsweise veraltet zu markieren. Es bezeichnet keinen gegenwärtig üblichen institutionellen Begriff.

Grammatisch ist das Wort Neutrum. Die Singularformen lauten das Aasgeld, des Aasgeldes beziehungsweise des Aasgelds, dem Aasgeld und das Aasgeld.

Der Plural lautet die Aasgelder, Genitiv der Aasgelder, Dativ den Aasgeldern, Akkusativ die Aasgelder. Der Plural eignet sich insbesondere, wenn unterschiedliche Zahlungen, Beträge oder institutionelle Aasgeldleistungen gemeint sind.

Die Worttrennung lautet Aas|geld, im Plural Aas|gel|der. Die Aussprache ist [ˈaːsˌɡɛlt].

Orthographisch ist die Zusammensetzung eindeutig. Das Erstglied endet auf s, weil dieses bereits Bestandteil des historischen Substantivs Aas ist. Es liegt kein zusätzliches Fugenelement vor.

Das Wort darf zudem nicht mit Aesgeld beziehungsweise einem aus lateinisch aes „Erz, Geld“ gebildeten numismatischen Ausdruck verwechselt werden. Eine äußerliche Ähnlichkeit der Buchstabenfolge sagt nichts über etymologische Identität aus.

Auch zu Aasgeld gehört keine Bedeutung „Geld für Aas“, sofern Aas dabei modern als Kadaver verstanden wird. Historisch lautet die sinnvolle Bedeutungsanalyse vielmehr „Geld für Futter“ beziehungsweise „Geld anstelle einer Futterabgabe“.

Etymologie

Aasgeld ist ein deutsches Determinativkompositum aus einem historischen Nahrungswort Aas beziehungsweise älter âz und dem Substantiv Geld. Die ursprüngliche Gesamtbedeutung lässt sich mit „Geld für Futter“ beziehungsweise in der abgabenrechtlichen Verwendung mit „Geld anstelle einer geschuldeten Futterleistung“ wiedergeben.

Die morphologische Struktur lautet formal Aas + Geld → Aasgeld. Das Grundwort Geld bestimmt Wortart und grammatisches Geschlecht. Da es das Geld heißt, lautet auch die Zusammensetzung das Aasgeld.

Das Bestimmungswort Aas- bezeichnet den Zweck beziehungsweise die Naturalleistung, auf die sich das Geld bezieht. Seine historische Bedeutung muss jedoch ausdrücklich von der heute dominierenden Bedeutung des Substantivs Aas unterschieden werden.

Althochdeutsch âz bezeichnete „Speise, Nahrung, Gericht“ und konnte auch Futter beziehungsweise Fraß bezeichnen. Mittelhochdeutsch blieb das Wort im Bedeutungsbereich von Nahrung, Speise und Köder erhalten.

Die Wortfamilie hängt unmittelbar mit essen zusammen. Beide gehen letztlich auf die alte indogermanische Wurzel *ed- „essen“ zurück.

Daneben existierten historische Formen, die stärker auf Tierfraß, Köder beziehungsweise verendete Tiere bezogen waren. Im Neuhochdeutschen fielen solche älteren Wörter lautgeschichtlich zusammen.

Als Ergebnis dieses Zusammenfalls setzte sich im selbständigen Substantiv Aas zunehmend die heute bekannte Bedeutung „verendeter Tierkörper, Kadaver“ durch. Der ältere neutrale Sinn „Nahrung, Futter“ verschwand weitgehend aus dem allgemeinen Wortschatz.

Er blieb jedoch in einzelnen Ableitungen und historischen Zusammensetzungen erhalten. Dazu gehören besonders Aaser/Aser „Proviant- beziehungsweise Jagdtasche“ und Aasgeld.

Der semantische Zusammenhang ist bei beiden Wörtern unmittelbar: Ein Aaser ist historisch ein Behältnis für Speise; Aasgeld ist Geld für Speise beziehungsweise Futter.

Diese Wörter fungieren daher als sprachgeschichtliche Relikte einer früheren Bedeutungsstufe, die im heutigen Grundwort nicht mehr ohne Weiteres erkennbar ist.

Eine Erklärung von Aasgeld als Zusammensetzung aus modernem Aas „Kadaver“ und Geld wäre semantisch irreführend. Sie würde eine Bedeutung „Kadavergeld“ nahelegen, die gerade nicht den historischen Kern des Wortes trifft.

Das zweite Glied Geld besitzt seinerseits eine sehr alte Wortgeschichte. Althochdeutsch gelt ist seit dem 8./9. Jahrhundert belegt. Seine Bedeutungen umfassen unter anderem „Abgabe, Zins, Geldstrafe, Entgelt, Einkommen, Betrag, Vermögen, Gegenleistung, Opfer“.

Mittelhochdeutsch gelt und die verwandten westgermanischen Formen bezeichneten also zunächst nicht ausschließlich ein allgemeines Zahlungsmittel. Im Mittelpunkt stand stärker die Vorstellung einer geschuldeten Leistung, Vergütung oder Gegenleistung.

Das Substantiv gehört zur Familie des Verbs gelten. Diese Verbindung ist im heutigen Deutschen noch in Wörtern wie Entgelt, Vergeltung, abgelten und Vergütung erkennbar.

Die heute dominierende Bedeutung „allgemein anerkanntes Zahlungs- und Tauschmittel“ entstand erst innerhalb dieser älteren Bedeutungsentwicklung.

Für das historische Aasgeld passt die ältere Bedeutung von Geld besonders gut. Der Ausdruck bezeichnet eine Geldleistung, die funktional für eine bestimmte Versorgung beziehungsweise anstelle einer anderen geschuldeten Leistung steht.

Die erste Bedeutung kann daher etymologisch ungefähr als „Futtergeld“ verstanden werden. Die zweite bedeutet „Geld, mit dem eine Futterlieferung abgegolten wird“.

Die Entwicklung zwischen beiden Bedeutungen ist sachlich leicht nachvollziehbar. Sobald Futter einen monetär ausdrückbaren Wert besitzt, kann Aasgeld einerseits den Geldbetrag bezeichnen, der zum Kauf des Futters bereitgestellt wird, und andererseits den Betrag, der anstelle der Lieferung dieses Futters entrichtet wird.

Es handelt sich damit nicht zwingend um zwei völlig voneinander unabhängige Wörter, sondern um zwei Perspektiven auf dieselbe historische Beziehung zwischen Futter und Geldwert.

Das deutsche Grundwort -geld ist für solche Funktionsbezeichnungen außerordentlich produktiv. Der jeweilige erste Bestandteil kann den Zweck, Anlass, Empfänger, Gegenstand oder die abgelöste Verpflichtung der Zahlung bezeichnen.

Bei Weggeld steht die Nutzung eines Weges, bei Torgeld der Durchgang durch ein Tor, bei Frongeld eine Fronleistung und beim Aasgeld die Versorgung beziehungsweise Abgabe von Tierfutter im Mittelpunkt.

Auch historisches Hundegeld kann in ähnlichen administrativen und herrschaftlichen Zusammenhängen begegnen. Die genaue Bedeutung solcher Wörter muss jedoch stets aus dem jeweiligen historischen Beleg erschlossen werden.

Die Etymologie von Aasgeld dokumentiert somit zwei Sprachwandelprozesse zugleich. Erstens wurde die ältere Bedeutung von Aas „Nahrung, Futter“ im allgemeinen Sprachgebrauch verdrängt. Zweitens entwickelte sich Geld von einem breiteren Wort für Leistung, Zahlung und Vergeltung zum modernen allgemeinen Zahlungsmittelbegriff.

Das historische Kompositum bewahrt beide älteren Bedeutungsbereiche besonders anschaulich.

Die etymologische Kurzformel lautet: Aasgeld = älter Aas/âz „Speise, Nahrung, Tierfutter“ + Geld „Zahlung, Abgabe, Gegenleistung“ → „Geld für Tierfutter; Geldzahlung anstelle einer geschuldeten Futterabgabe“.

Synonyme

Futtergeld ist für die erste Bedeutung die unmittelbarste neuhochdeutsche Umschreibung. Es bezeichnet einen Geldbetrag, der für die Ernährung beziehungsweise Fütterung von Tieren vorgesehen ist.

Viehfuttergeld ist eine noch präzisere beschreibende Bildung, wenn ausdrücklich Futter für Nutz- beziehungsweise Haustiere gemeint ist. Das Wort ist jedoch kein historisch überall deckungsgleich gebrauchtes Synonym.

Futterkosten ist die moderne wirtschaftssprachliche Entsprechung, wenn mit Aasgeld tatsächlich Ausgaben für Tierfutter gemeint sind. Der Ausdruck bezeichnet jedoch Kosten als ökonomische Kategorie und nicht notwendigerweise einen konkreten ausgezahlten Geldbetrag.

Futtermittelkosten ist die fachsprachlich modernere Variante für Ausgaben zur Beschaffung von Futter und eignet sich besonders im heutigen landwirtschaftlichen Rechnungswesen.

Frongeld ist eine wichtige Bedeutungsentsprechung für die zweite historische Bedeutung. Das Wort bezeichnet Geldleistungen im Zusammenhang mit Fronpflichten beziehungsweise deren Ablösung. Es ist jedoch weiter als Aasgeld, da Frongeld auch andere Pflichten als Futterlieferungen betreffen kann.

Befreiungsgeld bezeichnet allgemein einen Geldbetrag, durch dessen Zahlung jemand von einer anderweitigen Verpflichtung befreit wird. Beim Aasgeld betrifft diese Verpflichtung speziell die Lieferung von Tierfutter beziehungsweise entsprechenden Naturalleistungen.

Freikaufgeld ist ebenfalls bedeutungsnah, besitzt aber einen weiteren und teilweise stärker personenbezogenen Bedeutungsumfang. Es kann die Ablösung verschiedener Pflichten oder Abhängigkeiten bezeichnen.

Ablösungsgeld ist eine besonders neutrale rechts- und wirtschaftshistorische Umschreibung für eine Geldleistung, die an die Stelle einer zuvor in anderer Form geschuldeten Leistung tritt.

Ablösungszahlung ist die modernere sachsprachliche Entsprechung. Sie beschreibt den ökonomischen Mechanismus präzise, trägt aber nicht die historische Spezialisierung auf Futter.

Abgeltung bezeichnet den Vorgang, eine Verpflichtung durch eine andere Leistung vollständig oder teilweise zu erfüllen beziehungsweise zu ersetzen. Sie ist ein Oberbegriff, kein vollständiges Synonym.

Geldabgabe ist ebenfalls ein Oberbegriff. Aasgeld kann in seiner zweiten Bedeutung eine Geldabgabe sein, aber nicht jede Geldabgabe ist Aasgeld.

Naturalabgabe ist ausdrücklich kein Synonym, sondern bezeichnet gerade die Sachleistung, die durch Aasgeld ersetzt werden konnte. Beide Begriffe stehen deshalb in einem historischen Gegensatz: Futter als Naturalabgabe gegenüber Aasgeld als monetärer Ablösung.

Naturalzins ist ebenfalls kein Synonym, sondern ein verwandter historischer Oberbegriff für in Naturalien entrichtete Leistungen. Aasgeld konnte funktional an die Stelle eines solchen Naturalzinses treten.

Für die erste Bedeutung ist daher Futtergeld die knappste Entsprechung; für die zweite Bedeutung sind Frongeld, Ablösungsgeld und Befreiungsgeld die wichtigsten Bedeutungsnachbarn.

externe links

Wiktionary – Aasgeld – Wörterbucheintrag mit Flexion, Aussprache und den beiden historischen Bedeutungen „Ausgaben für Viehfutter“ sowie „Frongeld zur Ablösung von Futterlieferungen“.

Universität Siegen – Finanzbegriffe, Aasgeld – Finanzlexikon mit ausführlicher Erklärung von Aasgeld als historischem Geldbetrag für Tierfutter und als Zahlung anstelle einer geschuldeten Futter-Naturalabgabe.

Finanzlexikon – Aasgeld – weitere Fassung des historischen Finanzlexikons mit Erläuterungen zu Aasgeld, Fronpflicht, Hafer, Hirse und Heu.

Deutsches Rechtswörterbuch – DRW Online – wissenschaftliches historisches Rechtswörterbuch der Heidelberger Akademie der Wissenschaften; enthält den Wortartikel Aasgeld und weitere historische Abgaben- und Rechtsbegriffe.

Deutsches Rechtswörterbuch – Forschungsstelle und Wörterbuchinformationen – Einführung in Quellen, Zeitraum, Arbeitsweise und rechtshistorische Bedeutung des DRW.

Heidelberger Akademie der Wissenschaften – Deutsches Rechtswörterbuch – Projektseite des wissenschaftlichen Langzeitwörterbuchs zur historischen deutschen Rechtssprache.

Deutsches Rechtswörterbuch – Online-Angebote – Zugang zu Wörterbuch, historischen Rechtstexten, Quellenverzeichnis und weiteren Forschungsressourcen.

Etymologisches Wörterbuch des Althochdeutschen – âz – wissenschaftliche Etymologie des älteren Nahrungswortes mit den Bedeutungen „Speise, Nahrung, Gericht“, „Aas, Fraß“ und „Essen“; zentral für die Erklärung des Erstglieds von Aasgeld.

Etymologisches Wörterbuch des Althochdeutschen – gelt – wissenschaftliche Wortgeschichte von Geld; althochdeutsch gelt mit Bedeutungen wie Abgabe, Zins, Entgelt, Einkommen, Betrag, Gegenleistung und Opfer.

Wörterbuchnetz – historische deutsche Wörterbücher – Portal des Trier Center for Digital Humanities mit Deutschem Wörterbuch, Deutschem Rechtswörterbuch, Etymologischem Wörterbuch des Althochdeutschen und zahlreichen regionalen historischen Wörterbüchern.

Noord en Zuid 1882 – Wortfamilie „Eten“ – historisch-sprachwissenschaftliche Darstellung der Wortfamilie von „essen“; nennt Aasgeld ausdrücklich als veraltetes „Geld für das Futter der Tiere“.

Wiktionary – Aas – Übersicht zur historischen Zusammenführung älterer Wörter für Tierkadaver einerseits und Speise beziehungsweise Nahrung andererseits.

Wiktionary – Geld – Herkunft von mittelhochdeutsch und althochdeutsch gelt „Vergeltung, Vergütung, Einkommen, Wert“ sowie Entwicklung zum modernen Zahlungsmittelbegriff.

Duden – Aas – gegenwartssprachliche Bedeutung und etymologische Hinweise zum Substantiv Aas.

LEO Wörterbuch – Aasgeld – führt den veralteten Begriff als englisch fodder soccage emancipation payment und dokumentiert damit die Bedeutung als Ablösung einer Futter-Fronleistung.