Aallegge
Lexikon
Aallegge ist eine historische, vor allem niederdeutsche beziehungsweise norddeutsche Bezeichnung für eine feste Fangvorrichtung zum Aalfang, insbesondere für ein Aalwehr. Die Einrichtung diente dazu, wandernde Aale in einem Fluss oder einem anderen durchströmten Gewässer durch Zäune, Pfähle, Rechen, Horden oder ähnliche Sperr- und Leitwerke auf eine bestimmte Durchlassstelle zu lenken, an der Aalhamen, Aalreusen, Körbe oder andere Fanggeräte angebracht werden konnten. Das Wort bezeichnet damit nicht primär einen einzelnen Fischkorb oder ein einzelnes Netz, sondern die zum Abfangen der Tiere eingerichtete Fangstelle beziehungsweise Fanginstallation. Historisch begegnet neben Aallegge besonders die Form Aallege.
Die Gleichsetzung mit dem Aalwehr ist bereits lexikographisch eindeutig überliefert. Johann Christoph Adelung führt 1793 Aallege als eigenes Stichwort und verweist unmittelbar auf Aalwehr. Beim Aalwehr erklärt er, es handle sich um einen durch Zäune oder Pfähle verengten Ort in einem Fluss, vor den Hamen oder Fischkörbe gestellt würden, um Fische und besonders Aale zu fangen; als niederdeutsche Bezeichnung nennt er Aallege. Der Sprachforscher Heinrich Berghaus beschreibt 1883 die Form Aallegge ebenfalls ausdrücklich als ein Aalwehr. Damit sind Bedeutung und regionale Zuordnung des Lemmas klar gesichert.
Das Wort ist sachlich aus der historischen Flussfischerei zu verstehen. Ein Aalwehr war nicht notwendig ein großes wasserbauliches Wehr im modernen technischen Sinn. Entscheidend war die Lenkung des Fischzuges. Eine natürliche oder künstliche Durchflussstelle wurde mit Pfählen, Flechtwerk, Latten, Reisig, Horden oder anderen Barrieren so eingeengt, dass die Fische dem Wasserstrom nur noch durch bestimmte Öffnungen folgen konnten. An diesen Engstellen brachte man Fanggeräte an. Der Aal, der insbesondere während seiner flussabwärts gerichteten Wanderung dem Strom folgt, ließ sich auf diese Weise in einen Hamen, eine Reuse, einen Korb oder einen entsprechenden Fangbehälter leiten.
Die Aallegge bezeichnet deshalb funktional ein zusammengesetztes Fangsystem. Das Sperrwerk lenkt den Fisch, der Durchlass konzentriert den Fischzug, und das eigentliche Fanggerät hält den Aal zurück. Welcher Teil des gesamten Systems in einer einzelnen historischen Quelle genau mit Aallegge bezeichnet wird, kann schwanken. Als lexikographischer Kern ist jedoch die fest eingerichtete Aalwehr- beziehungsweise Aalfanganlage maßgeblich.
Eine schematische Funktionsfolge lautet:
Fließgewässer → Sperr- oder Leitwerk → Verengung beziehungsweise Fangöffnung → Hamen, Reuse oder Korb → gefangener Aal.
Die Aallegge ist damit von einem frei ausgelegten oder frei gestellten einzelnen Fischfanggerät zu unterscheiden. Ein Aalkorb oder eine Aalreuse kann grundsätzlich auch unabhängig von einem Wehr eingesetzt werden. Bei der Aallegge ist dagegen gerade die feste Gestaltung beziehungsweise Nutzung einer Fangstelle im Gewässer charakteristisch.
Die Beziehung zum Aalzaun ist besonders eng. Ein Aalzaun ist das zaunartige Sperr- und Leitwerk, mit dem ein Gewässer teilweise oder weitgehend abgesperrt wird, um Aale zu Fangöffnungen zu führen. Die Aallegge beziehungsweise das Aalwehr kann ein solches Zaunsystem umfassen. Aalzaun hebt dabei stärker das bauliche Sperrelement hervor, während Aallegge beziehungsweise Aalwehr die gesamte zum Nachstellen und Fangen eingerichtete Stelle bezeichnen kann.
Auch mit Aalfang besteht eine historische Bedeutungsüberschneidung. Aalfang bezeichnet einerseits die Tätigkeit des Fangens von Aalen, andererseits in älterer Sprache auch eine feste Fangvorrichtung oder Fangstelle. Ein historisches Aalfang kann deshalb sachlich dieselbe Anlagenklasse wie Aalwehr und Aallegge meinen. Die Wörter setzen jedoch unterschiedliche sprachliche Schwerpunkte: Aalfang kann Tätigkeit, Fangzeit, Fangort und Anlage bezeichnen; Aallegge bezeichnet spezifischer die zum Nachstellen eingerichtete Fangstelle.
Von Aalsprung ist die Aallegge ebenfalls nicht scharf in jedem historischen Sprachgebrauch abzugrenzen. Auch Aalsprung wurde für eine Aal-Fangvorrichtung beziehungsweise ein Aalwehr verwendet. Solche teilweise konkurrierenden Bezeichnungen sind für die vorindustrielle Fischereisprache typisch. Lokale Fischer verwendeten unterschiedliche Wörter für ähnliche oder funktional verwandte Anlagen, und lexikographische Werke des 18. und 19. Jahrhunderts versuchten diese regionalen Benennungen nachträglich aufeinander zu beziehen.
Wesentlich klarer ist die Abgrenzung vom Aalkasten. Ein Aalkasten ist ein kastenartiger Fang- oder Aufbewahrungsbestandteil, häufig an Wasserfällen, Mühlenwehren beziehungsweise stark strömenden Stellen. Eine Aallegge kann dagegen wesentlich stärker aus Leit- und Sperrelementen bestehen. Beide nutzen die Strömung und die gerichtete Bewegung der Aale, sind aber nicht identische Gerätetypen.
Auch der Aalhamen ist lediglich ein Teil beziehungsweise ein mögliches Endgerät einer solchen Fanginstallation. Ein Hamen ist ein sackartiges Netz, das gegen beziehungsweise in einer Strömung aufgestellt wird. Das Wasser strömt durch das Netz, während die hineingeratenen Fische zurückgehalten werden. Wird ein Hamen an der Fangöffnung eines Aalwehres befestigt, ergänzen sich Leitwerk und Netz zu einer besonders wirksamen Fanganlage.
Der Europäische Aal (Anguilla anguilla) eignet sich aufgrund seiner Wanderbiologie besonders für solche stationären Fangsysteme. Während der Wachstumsphase können Aale viele Jahre in Flüssen, Seen, Kanälen und Küstengewässern leben. Mit Eintritt der Silberaalphase beginnen sie die flussabwärts gerichtete Wanderung zum Meer und schließlich in Richtung ihres ozeanischen Laichgebietes. Diese sogenannte Blankaalwanderung beziehungsweise Aalwanderung konzentriert sich häufig auf bestimmte Jahreszeiten, Wasserstände und Witterungsbedingungen.
Traditionelle Fischer konnten diese regelmäßige Wanderbewegung ausnutzen. Besonders dunkle, regnerische und wasserreiche Nächte des Spätsommers und Herbstes konnten starke Aalzüge bringen. Ein festes Aalwehr beziehungsweise eine Aallegge musste den Fisch deshalb nicht mit einem Köder über größere Entfernung anlocken: Die wandernden Tiere gelangten aufgrund ihrer eigenen Bewegungsrichtung und der Strömung in die Fanganlage.
Diese Fischereiform unterscheidet sich grundsätzlich vom Aalangeln. Beim Angeln wird ein einzelner Aal durch einen Köder an einem Haken gefangen. Die Aallegge ist dagegen ein passives stationäres Fangsystem, das die räumliche Bewegung zahlreicher Fische im Gewässer ausnutzt.
Auch vom Aalstechen unterscheidet sie sich deutlich. Der Aalstecher, das Aaleisen oder die Aalgabel sind aktive Stechgeräte, mit denen ruhende Aale im Gewässergrund gesucht und erfasst wurden. Bei der Aallegge wartet die Anlage dagegen auf durchwandernde Fische.
Die Aallegge gehört damit zu einer ganzen Gruppe historischer passiver Fangvorrichtungen, deren Funktionsweise auf der Steuerung natürlicher Fischbewegungen beruht. Vergleichbare Prinzipien finden sich bei Fischzäunen, Reusenwehren, Hamenanlagen und anderen stationären Fangwerken.
Die technische Ausführung musste dem jeweiligen Gewässer angepasst werden. In einem kleineren Fluss konnte ein Zaun beziehungsweise eine Reihe eingeschlagener Pfähle einen beträchtlichen Teil des Flussbettes erfassen. In breiteren Gewässern waren längere Leitwerke oder mehrere Fangöffnungen erforderlich. Die Anlage musste ausreichend dicht sein, damit Aale nicht ohne weiteres zwischen den Elementen hindurchschlüpfen konnten, zugleich aber genügend Wasser passieren lassen, damit der Abfluss nicht unzulässig behindert wurde.
Die starke Strömung stellte besondere Anforderungen. Ein vollständig geschlossener Zaun hätte einen erheblichen Wasserdruck erzeugt und wäre bei Hochwasser durch Treibholz, Pflanzenreste oder Eis gefährdet gewesen. Historische Fangwehre arbeiteten deshalb mit Durchlässigkeit, schräger Stellung zum Strom und gezielten Öffnungen, durch die Wasser und Fische in die eigentlichen Fanggeräte geleitet wurden.
Die Form konnte einem trichterförmigen Leitsystem entsprechen. Zwei Sperrflügel beziehungsweise Zaunabschnitte verengten den freien Schwimmraum zunehmend, bis der Aal die Öffnung zum Fanggerät erreichte. Dieses Grundprinzip ähnelt der Funktionsweise einer Reuse, wird bei einem Aalwehr jedoch auf einen größeren Abschnitt des Gewässers übertragen.
Der genaue Aufbau ist deshalb nicht aus dem Wort Aallegge allein abzuleiten. Historische Quellen verwenden den Terminus funktional: Entscheidend ist, dass eine Stelle zum Nachstellen und Fangen von Aalen eingerichtet ist. Materialien, Winkel, Größe und eingesetztes Endgerät konnten sich regional und technisch unterscheiden.
Besonders geeignet waren Stellen mit natürlicher oder künstlich erzeugter Konzentration der Strömung. Dazu gehörten Mühlenwehre, Mühlengerinne, Engstellen, Ausflüsse von Seen und andere Bereiche, an denen sich der Wasserstrom bündeln ließ. Der historische Aalfang war deshalb eng mit der Nutzung von Flüssen für Mühlen und andere wasserbauliche Anlagen verbunden.
Diese Verbindung führte zugleich zu Nutzungskonflikten. Ein wirksames Fischwehr beeinflusst den Durchfluss und kann die Wanderung nicht nur von Aalen, sondern auch anderer Fische behindern. Bereits ältere Fischereiverordnungen regelten deshalb Breite, Öffnungen, Betriebszeiten und teilweise die Entfernung stationärer Fangwerke.
In der modernen Fischereigesetzgebung gelten für quer durch Gewässer reichende Fangvorrichtungen, Fischwanderwege und den Schutz wandernder Fischarten wesentlich strengere Anforderungen. Historische Aalleggen können daher nicht ohne weiteres in der ursprünglichen Weise weiterbetrieben werden.
Die ökologische Bewertung hat sich zudem grundlegend verändert. Der Europäische Aal ist heute stark bedroht. Die ehemals wirtschaftlich bedeutende flussabwärts gerichtete Fangwanderung ist deshalb zugleich Gegenstand von Schutzmaßnahmen. Was historisch als besonders günstige Fanggelegenheit galt, betrifft heute eine Lebensphase, in der die geschlechtsreifen beziehungsweise fortpflanzungsbereiten Tiere den Weg zum Meer erreichen müssen.
Eine Aallegge konnte historisch außerordentlich effizient sein, weil sie gerade jene wandernden Silberaale abfing, die das Binnengewässer verließen. Aus populationsbiologischer Sicht entnimmt ein solcher Fang Tiere unmittelbar vor ihrer einzigen Fortpflanzungswanderung. Die moderne Bewertung unterscheidet sich deshalb deutlich von einer historischen rein wirtschaftlichen Perspektive.
Die Aallegge ist gleichzeitig ein Beispiel dafür, wie genau traditionelle Fischerei an Tierverhalten angepasst war. Die Anlage beruht auf empirischem Wissen über Fischwanderung, Strömung, Wasserstand, Tageszeit und Jahreszeit. Lange vor moderner Telemetrie wussten Fischer, wann und unter welchen Bedingungen große Aale stromabwärts ziehen und welche Gewässerbereiche sie dabei bevorzugen.
Derartige Fangstellen konnten wirtschaftlich wertvoll sein. Eine günstig gelegene Aallegge beziehungsweise ein Aalwehr war nicht bloß ein bewegliches Gerät, sondern konnte mit einem Grundstück, einem Mühlenrecht oder einem besonderen Fischereirecht verbunden sein. Das Recht, ein solches Fangwerk zu betreiben, besaß daher teilweise eigenständigen Vermögenswert.
Historische Bezeichnungen für Aalfangstellen erscheinen entsprechend in Besitzbeschreibungen, Rechtsquellen, wirtschaftlichen Inventaren und regionalen Wörterbüchern. Die Fischerei war nicht ausschließlich individuelle Nahrungsbeschaffung, sondern vielerorts ein geregeltes Gewerbe mit genau bestimmten Nutzungsrechten.
Das Wort Aallegge selbst gehört besonders in den niederdeutschen Sprachraum. Adelung kennzeichnet die Form ausdrücklich als niederdeutsch. Die hochdeutsche Entsprechung in seinem Wörterbuch ist Aalwehr.
Damit lässt sich die sprachgeographische Beziehung vereinfacht darstellen:
niederdeutsch beziehungsweise norddeutsch: Aallege/Aallegge;
hochdeutsche historische Fachsprache: Aalwehr.
Diese Gegenüberstellung ist jedoch keine absolut scharfe Dialektgrenze. Sobald regionale Fischereiwörter in überregionale Wörterbücher und technische Literatur aufgenommen wurden, konnten sie auch außerhalb ihres ursprünglichen Mundartgebiets verwendet beziehungsweise verstanden werden.
Die Schreibungen Aallege und Aallegge spiegeln dieselbe Wortfamilie. Adelung führt Aallege mit einem einzelnen g; Berghaus dokumentiert Aallegge mit Doppel-g. Auch spätere sprachwissenschaftliche Register führen die Form Aallege.
Die unterschiedliche Schreibung darf nicht als sicherer Hinweis auf zwei verschiedene Fangvorrichtungen missverstanden werden. Sie beruht auf regionaler Lautung und wechselnder Verschriftlichung eines niederdeutschen beziehungsweise regionalen Wortes, das außerhalb einer festen neuhochdeutschen Orthographietradition stand.
Für das Lemma Aallegge ist daher ein Verweis auf Aallege beziehungsweise umgekehrt sachlich sinnvoll. Werden beide Formen im selben Lexikon behandelt, sollten sie als Schreib- und Regionalvarianten desselben historischen Fischereibegriffs miteinander verknüpft werden.
Die grammatische Einordnung ist feminin: die Aallegge. Für eine modern regularisierte Mehrzahl bietet sich die Aalleggen an. Da der Ausdruck historisch-regional ist und häufig im Singular als Name einer Anlage erscheint, ist der Plural wesentlich seltener belegt als bei gewöhnlichen neuhochdeutschen Substantiven.
Die Form Aallege wird entsprechend als die Aallege gebraucht. In historischen Texten sollte die jeweilige Originalschreibung beibehalten werden, weil sie sprachgeographische und lexikographische Informationen transportiert.
Die Aallegge darf außerdem nicht mit Aalleiter, Aaltreppe oder Aalgang verwechselt werden. Diese modernen beziehungsweise jüngeren wasserbaulichen Einrichtungen haben funktional gerade den entgegengesetzten Zweck: Sie sollen Aalen ermöglichen, ein Hindernis zu überwinden. Eine Aallegge soll Aale dagegen abfangen.
Die Gegenüberstellung ist besonders deutlich:
Aallegge/Aalwehr – lenkt wandernde Aale in ein Fanggerät;
Aalleiter/Aaltreppe/Aalgang – ermöglicht wandernden Aalen die Passage eines Hindernisses.
Damit spiegeln die Wörter zugleich einen historischen Wandel im Umgang mit Fischwanderungen. Frühere Gewässertechnik nutzte Wanderbewegungen häufig zur möglichst effizienten Fischerei; moderne ökologische Gewässerentwicklung versucht vielfach, Wanderhindernisse zu beseitigen beziehungsweise durchgängig zu machen.
Auch Aalbrutleiter bezeichnet keine Fangvorrichtung. Sie richtet sich besonders an aufwärts wandernde junge Aale beziehungsweise Glasaale und Jungaale. Aalleggen hingegen gehörten wesentlich zum Fangbereich und konnten insbesondere den abwärts gerichteten Zug größerer Aale nutzen.
Die Bedeutung von Aallegge ist daher weder aus modernem legen im Sinn von „etwas hinlegen“ noch aus „Aale legen Eier“ zu erschließen. Das Hinterglied gehört zu einer älteren Wortbedeutung aus dem Bereich Falle, Hinterhalt, Nachstellung.
Gerade dieser Bedeutungsbereich erklärt die Funktion sehr genau. Die Aallegge ist der Ort beziehungsweise die Vorrichtung, mit der man dem Aal nachstellt. Der Name beschreibt damit nicht in erster Linie die bauliche Form, sondern die Funktion der Anlage als vorbereitete Fangstellung.
Dies unterscheidet den Terminus von Aalzaun. Beim Aalzaun ist die Form unmittelbar sichtbar: ein Zaun für den Aalfang. Bei Aallegge ist das zweite Glied historisch semantisch geworden und muss aus älteren Bedeutungen von Lage beziehungsweise regionalem Legge erklärt werden.
Die Bedeutungsnähe von Lage zu „Hinterhalt“ ist im älteren Deutschen gut belegt. Frühneuhochdeutsch konnte Lage nicht nur einen Ort, Zustand oder eine Schicht, sondern auch „Hinterhalt, Falle, Nachstellung, Wegelagerei“ bedeuten. Gerade diese heute weitgehend verlorene Bedeutung lebt im historischen Fischereiwort Aallegge weiter.
Die Aallegge ist daher sprachgeschichtlich mit einer alten Vorstellung vergleichbar, jemanden oder einem Tier eine Lage, also einen Hinterhalt beziehungsweise eine Falle, zu bereiten. Der Aal schwimmt in eine vorbereitete Fangstellung und wird dort zurückgehalten.
Der Begriff enthält somit eine präzise Verbindung von Zielobjekt und Fangprinzip:
Aal – das nachgestellte Tier;
Legge – die Nachstellung beziehungsweise Fanglage;
Aallegge – eine zum Nachstellen der Aale eingerichtete Fangstelle.
Diese semantische Struktur erklärt auch, warum Adelung das Wort unmittelbar aus Lage in der Bedeutung Nachstellung erläuterte. Seine Erklärung ist sachlich mit dem Aufbau eines Aalwehres konsistent.
Die spätere Beschreibung von Heinrich Berghaus bestätigt dies. In seinem Sprachschatz der Sassen von 1883 wird Aallegge als Aalwehr behandelt und ausdrücklich auf Lage im Sinn von Nachstellung verwiesen.
Auch der semantische Zusammenhang mit nachstellen ist unmittelbar. Im älteren jagdlichen Sprachgebrauch bedeutete jemandem beziehungsweise einem Tier nachstellen, es mit aufgestellten Fallen, Schlingen, Netzen oder anderen Fangmitteln in seine Gewalt bringen zu wollen. Die Aallegge überträgt genau dieses Fangprinzip auf die Fischerei.
Der Ausdruck gehört damit zugleich zum gemeinsamen historischen Wortfeld von Jagd, Fischerei, Falle, Hinterhalt und Nachstellung. Moderne Sprecher erkennen diesen Zusammenhang kaum noch, weil Lage heute überwiegend „Position“, „Situation“ oder „Schicht“ bedeutet.
Die ältere Bedeutung ist jedoch keineswegs zufällig. Lage ist bereits im Althochdeutschen als laga belegt und besaß unter anderem Bedeutungen wie Hinterhalt und Nachstellung. Auch mittelniederdeutsch lāge konnte außer „Lage, Stelle, Ort, Zustand, Schicht“ ausdrücklich „Hinterhalt, heimliche Nachstellung“ bedeuten.
Damit lässt sich Aallegge nicht nur funktional, sondern auch sprachhistorisch sicher in dieses alte Bedeutungsfeld stellen.
Die Bezeichnung Legge begegnet im Niederdeutschen und nordwestdeutschen Sprachraum auch in anderen Bedeutungen. Beispielsweise heißt eine historische Prüf- und Sammelstelle für Leinwand Leinenlegge. Dieser Gebrauch gehört ebenfalls zum Wortfeld von legen, Lage und einer Stelle, an der etwas hingelegt beziehungsweise bereitgestellt wird. Er ist jedoch sachlich von der Aallegge verschieden und darf nicht zur Erklärung der Fischereibedeutung herangezogen werden.
Aallegge bezeichnet also keine Leinwandprüfstelle, obwohl das gleiche regionale Wortsegment Legge vorkommt. Die konkrete Zusammensetzung und der historische Kontext entscheiden über die Bedeutung.
Als eigenständiger allgemeinsprachlicher Ausdruck ist Aallegge heute weitgehend veraltet. Selbst in der Fischerei ist Aalwehr wesentlich verständlicher. Das Lemma besitzt daher vor allem sprachgeschichtlichen, regionallexikographischen und fischereihistorischen Wert.
Wer das Wort in einer historischen Quelle liest, sollte es nicht als einzelne moderne Reuse übersetzen. Treffender sind je nach Kontext Aalwehr, Aalfanganlage, stationäre Fangvorrichtung für Aale oder zum Aalfang eingerichtete Stelle im Gewässer.
Die Definition „Aalfanggerät“ ist grundsätzlich richtig, bleibt aber relativ unspezifisch. Sie könnte ebenso auf Aalstecher, Aalkorb, Aalschnur oder Aalreuse angewandt werden. Die Besonderheit der Aallegge liegt gerade im stationären Wehr- und Leitprinzip.
Die Definition „Aalwehr“ ist deshalb lexikographisch am präzisesten und besitzt den Vorteil, unmittelbar auf die historische Wörterbuchüberlieferung zurückzugehen.
Auch „Fangstelle“ kann sinnvoll sein, sofern deutlich bleibt, dass diese Stelle technisch zum Fang hergerichtet ist. Eine natürliche Flussstelle, an der zufällig häufig Aale gefangen werden, ist nicht allein deshalb eine Aallegge.
Der Ausdruck bezeichnet eine eingerichtete Nachstellung. Diese funktionale Komponente steckt bereits im historischen Hinterglied Legge.
Lexikographisch lässt sich Aallegge daher definieren als historische niederdeutsche Bezeichnung für ein Aalwehr, also eine feste Fangstelle beziehungsweise Fangvorrichtung, die wandernde Aale durch Sperr- und Leitwerke zu Hamen, Reusen oder anderen Fanggeräten führt.
Etymologie
| Lemma | Aallegge |
|---|---|
| Variante | Aallege |
| Wortart | Substantiv |
| Genus | Femininum |
| Singular | die Aallegge |
| Plural | die Aalleggen; historisch selten |
| Wortbildung | Aal + Legge |
| Bestimmungswort | Aal |
| Grundwort | Legge, zu Lage in der älteren Bedeutung „Nachstellung, Falle, Hinterhalt“ |
| Fugenelement | kein Fugenelement |
| Bildungstyp | substantivisches Determinativkompositum |
| Semantische Relation | Ziel- und Fangrelation: Nachstellung auf Aale |
| Bedeutung | Aalwehr; stationäre Fangvorrichtung für Aale |
| Sprachraum | historisch besonders niederdeutsch |
| Sicherer Beleg Aallege | 1793 bei Adelung |
| Sicherer Beleg Aallegge | 1883 bei Berghaus |
Die synchrone Wortstruktur lautet:
Die Zusammensetzung ist ein substantivisches Determinativkompositum. Das Vorderglied Aal bezeichnet das Tier, dem mit der Vorrichtung nachgestellt wird; das Hinterglied Legge bezeichnet historisch die Fanglage, Nachstellung beziehungsweise entsprechend die dazu eingerichtete Stelle.
Die semantische Auflösung ist daher:
Aallegge = Legge zum Fang von Aalen beziehungsweise Nachstellung auf Aale.
Anders als bei Aalbarsch, Aaldorsch oder aalförmig ist Aal- hier kein Formvergleich. Anders als bei Aalpastete bezeichnet es keine Zutat und anders als bei Aalhändler keine Handelsware. Es bezeichnet das Objekt der Fanghandlung.
Die Relation ähnelt vielmehr:
Aal + Fang → Aalfang;
Aal + Reuse → Aalreuse;
Aal + Wehr → Aalwehr;
Aal + Legge → Aallegge.
Zwischen den Bestandteilen steht kein Fugenelement. Die historische Bildung ist unmittelbar Aallegge beziehungsweise Aallege. Ein -s-, -en- oder anderes Verbindungselement tritt nicht auf.
Das Vorderglied Aal gehört zum alten germanischen Fischwortschatz. Althochdeutsch und mittelhochdeutsch ist āl belegt; verwandte Formen sind niederländisch aal, englisch eel sowie dänisch und schwedisch ål. Die weiter zurückreichende Herkunft des Wortes ist nicht abschließend geklärt.
Im vorliegenden Kompositum besitzt Aal seine eigentliche zoologische Bedeutung. Gemeint ist der Fisch, insbesondere der Europäische Aal, der in den historischen norddeutschen Binnen- und Küstengewässern wirtschaftlich bedeutend war.
Das Hinterglied Legge verlangt dagegen eine sprachhistorische Erklärung, weil es im heutigen Standarddeutsch in dieser Bedeutung nicht mehr allgemein verständlich ist. Adelung erläutert die niederdeutsche Aallege ausdrücklich aus Lage in der Bedeutung Nachstellung.
Diese ältere Bedeutung von Lage ist unabhängig davon gut belegt. Frühneuhochdeutsch konnte Lage unter anderem „Hinterhalt, Falle, Nachstellung, Wegelagerei“ bedeuten. Mittelniederdeutsch lāge besaß neben den Bedeutungen „Ort, Stelle, Zustand, Schicht“ ebenfalls die Bedeutung „Hinterhalt, heimliche Nachstellung“.
Die Bedeutungsentwicklung lässt sich daher vereinfacht darstellen als:
Lage = liegende beziehungsweise vorbereitete Stellung → Hinterhalt, Falle, Nachstellung → regional Legge → Aallegge = für Aale eingerichtete Nachstellung.
Die Vorstellung ist unmittelbar mit dem Fangwesen verbunden. Wer einem Tier nachstellt, richtet einen Ort, ein Netz, eine Falle oder ein anderes Fangmittel so ein, dass das Tier hineingerät. Eine Aallegge ist somit gewissermaßen die fest eingerichtete „Nachstellung“ für den Aal.
Lage selbst reicht bis ins Althochdeutsche zurück. Althochdeutsch laga konnte bereits Bedeutungen aus dem Bereich von Hinterhalt und Nachstellung besitzen. Das Wort gehört zur germanischen Familie von liegen und legen.
Die Grundvorstellung dieser Wortfamilie ist die räumliche Position beziehungsweise das Liegen oder Niederlegen. Daraus konnten verschiedene konkrete und abstrakte Bedeutungen entstehen:
Lage – Ort oder Position;
Lage – Schicht von Dingen;
Lage – Zustand oder Situation;
Lage – historisch auch vorbereiteter Hinterhalt beziehungsweise Nachstellung.
Für Aallegge ist ausschließlich der letzte Bedeutungszweig unmittelbar relevant.
Der Ausdruck sollte deshalb nicht einfach aus dem heutigen Verb legen als „etwas zum Aal hinlegen“ erklärt werden. Zwar gehören legen, liegen, Lage und das regionale Legge historisch zu einem gemeinsamen Wortfeld, doch die konkrete Fischereibedeutung ist über Lage/Nachstellung verständlich.
Auch mit dem Eierlegen hat der Name selbstverständlich nichts zu tun. Die Aallegge ist weder ein Ort, an dem Aale Eier ablegen, noch eine vermeintliche Laichstelle. Der Europäische Aal pflanzt sich nicht in europäischen Flüssen fort; seine Fortpflanzung erfolgt nach der ozeanischen Laichwanderung.
Eine volksetymologische Deutung Aallegge = Stelle, an der der Aal „legt“ wäre daher sowohl sprachgeschichtlich als auch biologisch falsch.
Die Form Aallege ist spätestens 1793 bei Johann Christoph Adelung sicher belegt. Sie erscheint in seinem Wörterbuch als eigenes Stichwort mit dem knappen Verweis auf Aalwehr. Im Artikel Aalwehr erläutert er die niederdeutsche Bezeichnung zusätzlich etymologisch aus Lage „Nachstellung“.
Damit ist nicht nur die Wortform, sondern zugleich ihre Bedeutung und regionale Kennzeichnung bereits am Ende des 18. Jahrhunderts lexikographisch gesichert.
Für 1883 ist bei Heinrich Berghaus die genaue Form Aallegge mit Doppel-g belegt. Auch dort lautet die Erklärung „ein Aalwehr“, verbunden mit dem Hinweis auf Lage in der Bedeutung Nachstellung.
Die historische Reihe lässt sich deshalb vorsichtig darstellen:
1793: Aallege, niederdeutsch, als Synonym von Aalwehr;
19. Jahrhundert: Aufnahme des Ausdrucks in lexikographische und sprachwissenschaftliche Sammlungen;
1883: Aallegge ausdrücklich als Aalwehr und mit Lage „Nachstellung“ erklärt;
spätere Wörterbücher: Aallege/Aallegge überwiegend nur noch als historischer Fischereiausdruck.
Die Schreibung mit einfachem beziehungsweise doppeltem g ist dabei kein Bedeutungsunterschied. Regionale niederdeutsche Wörter wurden im 18. und 19. Jahrhundert nicht immer nach einer einheitlichen Orthographie verschriftlicht. Aallege und Aallegge sind deshalb als engste Varianten zu behandeln.
Auch Aallege darf nicht mit dem gewöhnlichen Verb lege verwechselt werden. In der historischen Wörterbuchform ist es ein Substantiv: die Aallege.
Bemerkenswert ist, dass das regionale Substantiv Legge in Nordwestdeutschland auch in anderen Komposita vorkommt. Eine Leinenlegge war beispielsweise eine öffentliche Stelle, an der Leinwand vorgelegt, geprüft und gesammelt wurde. Dieser Bedeutungszweig beruht stärker auf „Niederlegen, Ablage, Stelle“ und darf mit der fischereilichen Nachstellungsbedeutung nicht einfach gleichgesetzt werden.
Das Beispiel zeigt jedoch, dass Legge als regionales Substantiv tatsächlich eigenständig existierte und nicht eigens für das Wort Aallegge erfunden wurde.
Die Besonderheit von Aallegge liegt in der Verbindung dieses alten regionalen Hinterglieds mit der Fischbezeichnung Aal. Der Ausdruck enthält dadurch eine Information, die in der modernen Entsprechung Aalwehr anders formuliert wird.
Bei Aalwehr bezeichnet das Grundwort Wehr das sperrende beziehungsweise stauende Bauwerk. Das Wort blickt damit auf die Konstruktion.
Bei Aallegge bezeichnet Legge die vorbereitete Nachstellung. Das Wort blickt stärker auf die Fangfunktion.
Sachlich können beide dieselbe Anlage meinen.
Auch Aalfang bietet eine andere Perspektive. Dort bezeichnet das Hinterglied unmittelbar den Fangvorgang beziehungsweise sekundär den Fangort oder die Anlage. Aallegge benennt die zum Fang eingerichtete Stellung.
Die historischen Synonyme lassen sich daher semantisch staffeln:
Aalwehr – Fangwerk nach seinem Sperr- beziehungsweise Wehrcharakter;
Aalzaun – Fangwerk nach dem zaunartigen Leit- und Sperrelement;
Aalfang – Fangvorrichtung beziehungsweise Fangstelle nach ihrem Zweck;
Aallegge – Fangstelle nach dem Prinzip der Nachstellung;
Aalhamen – eingesetztes sackförmiges Fangnetz;
Aalreuse – trichterförmiges beziehungsweise reusenartiges Fanggerät.
Diese Wörter können sich in historischen Beschreibungen auf Teile desselben Fangsystems beziehen. Ihre begrifflichen Grenzen dürfen deshalb nicht so behandelt werden, als seien sie moderne technisch normierte Gerätedefinitionen.
Sprachgeschichtlich besonders interessant ist, dass die ältere Bedeutung „Nachstellung“ des Wortes Lage im heutigen Standarddeutsch fast verschwunden ist. Sie bleibt jedoch indirekt in Zusammensetzungen wie Aallegge rekonstruierbar. Das Lemma bewahrt somit nicht nur ein Stück Fischereigeschichte, sondern auch einen verlorenen Bedeutungszweig eines sehr alltäglichen deutschen Wortes.
Die etymologische Gesamtentwicklung lässt sich daher zusammenfassen:
Aal, althochdeutsch und mittelhochdeutsch āl + Legge, niederdeutsche beziehungsweise regionale Form aus dem Wortfeld von Lage, althochdeutsch laga, mittelniederdeutsch lāge, hier in der älteren Bedeutung „Hinterhalt, Falle, Nachstellung“ → Aallegge „zum Nachstellen und Fangen von Aalen eingerichtete Fangstelle; Aalwehr“. Die Variante Aallege ist spätestens 1793 bei Adelung sicher belegt; die genaue Schreibung Aallegge spätestens 1883 bei Heinrich Berghaus.