abactor
lateinisch-deutsch
Grundbedeutung
abactor, abactōris m. – Viehdieb, Viehräuber; wörtlich und der Wortbildung nach einer, der etwas wegtreibt beziehungsweise forttreibt, in der tatsächlich belegten Verwendung besonders eine Person, die fremdes Vieh wegtreibt und sich dadurch widerrechtlich aneignet.
Die präziseste deutsche Grundübersetzung ist „Viehdieb“. „Wegtreiber“ gibt die morphologische Ausgangsbedeutung wieder, bleibt aber für die historischen Belege meist zu neutral. Das Wort bezeichnet regelmäßig nicht den gewöhnlichen Hirten, der Tiere rechtmäßig treibt, sondern denjenigen, dessen Wegtreiben eine Entwendung, einen Diebstahl oder einen gewaltsamen beziehungsweise organisierten Viehraub darstellt.
In der römischen und spätantiken Rechtssprache kann abactor enger als Täterbezeichnung für einen auf das Wegtreiben größerer Viehbestände spezialisierten Dieb verstanden werden. Das Wort steht damit im Bedeutungsfeld von abigeus, abigeator und abigeatus.
Wortart
abactor ist ein maskulines Substantiv der dritten lateinischen Deklination. Es gehört morphologisch zur großen Gruppe der lateinischen Personenbezeichnungen auf -tor, mit denen der Träger oder Urheber einer Handlung bezeichnet wird.
Semantisch handelt es sich um ein Nomen agentis: Während abactio die Handlung des Wegtreibens bezeichnet, benennt abactor die Person, die diese Handlung vollzieht. Im historischen Gebrauch wird dieses neutrale Wortbildungsschema jedoch lexikalisch verengt, sodass nicht jeder beliebige „Wegtreibende“, sondern insbesondere der widerrechtliche Wegtreiber von Herdentieren gemeint ist.
Als feminine Gegenbildung ist abactrix, Genitiv abactricis, „Viehdiebin, Wegtreiberin“ belegt beziehungsweise in der lateinischen Lexikographie gebildet. Die maskuline Form abactor ist historisch wesentlich häufiger dokumentiert.
Aussprache
In quantitativ bezeichneter Schreibung begegnet abāctor. Für die rekonstruierte klassische lateinische Aussprache ist ungefähr [aˈbaːk.tor] anzusetzen. Der Akzent liegt auf der mittleren Silbe. Im Genitiv abāctōris lautet die Aussprache ungefähr [a.baːkˈtoː.ris]; aufgrund der langen vorletzten Silbe liegt der Akzent dort auf -tō-.
In der italienisch geprägten kirchenlateinischen Aussprache ist ungefähr [aˈbak.tor] zu erwarten. Die Konsonantengruppe ct bleibt dabei deutlich erhalten; das Wort ist daher nicht wie ein modernes romanisches oder englisches Lehnwort auszusprechen.
Grammatik
abactor gehört zur konsonantischen dritten Deklination und besitzt den Stamm abactōr-. Im Singular lauten die Formen: Nominativ abactor, Genitiv abactōris, Dativ abactōrī, Akkusativ abactōrem, Ablativ abactōre und Vokativ abactor. Im Plural stehen Nominativ und Vokativ abactōrēs, Genitiv abactōrum, Dativ und Ablativ abactōribus sowie Akkusativ abactōrēs.
Das Genus ist maskulin. Die Flexion entspricht dem regulären Muster zahlreicher lateinischer Tätigkeits- und Täterbezeichnungen auf -tor, beispielsweise actor, ductor, raptor oder viator.
Charakteristische Ergänzungen stehen im Genitiv: abactor pecorum bedeutet „Viehdieb, Wegtreiber von Vieh“, abactor bovum „Rinderdieb, Wegtreiber von Rindern“. Der Genitiv benennt dabei die Tiergruppe, deren widerrechtliches Wegtreiben den Täter charakterisiert.
Orthographie
Die normale lateinische Lemmaschreibung lautet abactor. Wissenschaftliche und didaktische Ausgaben können die Vokalquantität durch abāctor kennzeichnen. Makronen sind keine Bestandteile der gewöhnlichen antiken Orthographie und werden deshalb in laufenden historischen Texten normalerweise nicht geschrieben.
Das Wort darf nicht mit abator, abductor oder anderen graphisch ähnlichen Bildungen verwechselt werden. Entscheidend ist die Konsonantengruppe -ct-, die aus dem Stamm abāct- hervorgegangen ist.
Historische Glossare und Handschriften zeigen bei den bedeutungsverwandten Täterbezeichnungen erhebliche Variation: Neben abactor stehen abigeus, abigeator und graphische Nebenformen. Diese Varianten sind nicht sämtlich orthographische Varianten desselben Lemmas, sondern teilweise selbständige, wenn auch weitgehend synonyme Wortbildungen.
Gebrauch
abactor ist kein häufiges Wort des klassischen Grundwortschatzes. Es gehört vor allem in die kaiserzeitliche, spätantike, juristische und glossographische Überlieferung. Wörterbücher charakterisieren es daher häufig als nachklassisch beziehungsweise spätlateinisch. Das zugrunde liegende Verb abigere ist dagegen wesentlich älter und bereits im klassischen Latein breit belegt.
Im juristischen Gebrauch ist abactor eine Täterbezeichnung. Besonders deutlich zeigt dies der Titel De abactoribus in den Paulus zugeschriebenen Sententiae. Dort wird versucht, den spezialisierten Viehdieb vom gewöhnlichen fur abzugrenzen. Dabei spielen die Art und Zahl der entwendeten Tiere sowie die Umstände der Tat eine Rolle. Ein Täter, der nur ein einzelnes verirrtes Tier an sich bringt, wird dort eher als gewöhnlicher Dieb behandelt; der abactor ist demgegenüber typischerweise mit dem gezielten Wegtreiben einer bestimmten Menge beziehungsweise eines Bestandes verbunden.
Das Wort begegnet daneben in nichtjuristischen Autoren. Bei Apuleius erscheint abactor im siebten Buch der Metamorphosen. Iulius Firmicus Maternus verwendet pecorum abactores, also „Viehdiebe“, und an anderer Stelle abactor bovum. Isidor von Sevilla erklärt das Wort ausdrücklich als Bezeichnung für einen Dieb von Zug- und Herdentieren.
Bedeutungsbereich
Der Bedeutungsbereich beruht auf einer Verbindung von Bewegung und Eigentumsdelikt. Das zugrunde liegende Verb abigere bedeutet zunächst „wegtreiben, forttreiben“. Bei beweglichem Vieh kann gerade dieses Wegtreiben zugleich die typische Form seiner Entwendung darstellen. Anders als bei einem tragbaren Gegenstand wird der Besitzwechsel nicht durch Aufheben und Wegtragen, sondern durch das Forttreiben des lebenden Eigentums vollzogen.
Aus dieser konkreten Handlung entsteht die Täterbezeichnung abactor. Das Wort verbindet deshalb stärker als das allgemeine fur die Tat mit ihrer Ausführungsweise. Ein fur kann grundsätzlich verschiedenste Gegenstände stehlen; ein abactor ist auf Tiere beziehungsweise Herden bezogen und bringt diese typischerweise durch Wegtreiben in seine Gewalt.
In juristischen Quellen kann das Bedeutungsfeld zusätzlich Merkmale professioneller, wiederholter, bewaffneter oder organisierter Kriminalität einschließen. Diese Merkmale gehören nicht zwingend zur lexikalischen Minimalbedeutung jedes einzelnen Vorkommens, sind aber für die rechtshistorische Profilierung des Begriffs wichtig.
Lexikon
abactor bezeichnet in der lateinischen Überlieferung vor allem den Viehdieb, genauer den Täter, der fremde Herdentiere wegtreibt und dadurch entwendet. Die deutsche Übersetzung „Wegtreiber“ ist etymologisch korrekt, bildet aber die historische Verwendung nur unvollständig ab. Die Belege zeigen, dass das Wort überwiegend in einem kriminalrechtlichen oder zumindest eindeutig widerrechtlichen Zusammenhang steht.
Die besondere Bedeutung erklärt sich aus den wirtschaftlichen Bedingungen antiker Viehhaltung. Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen und Schweine waren bewegliches Vermögen von erheblichem Wert. Große Tierbestände befanden sich häufig auf Weiden und konnten nicht auf dieselbe Weise gesichert werden wie Geld, Geräte oder Waren innerhalb eines Gebäudes. Wer eine Herde oder einen Teil davon unter seine Kontrolle brachte, konnte die Tiere durch einfaches Forttreiben über größere Entfernungen dem Besitzer entziehen. Das lateinische abigere bezeichnet daher nicht zufällig sowohl das tatsächliche Wegtreiben als auch im entsprechenden Kontext die diebische Entwendung.
Das römische Recht entwickelte für diese Form des Eigentumsdelikts eine differenzierte Terminologie. Neben abactor stehen insbesondere abigeus und abigeator für den Täter sowie abigeatus für den Viehdiebstahl als Handlung beziehungsweise Delikt. Die Begriffe überschneiden sich stark, sind aber historisch nicht völlig identisch verteilt. Abigeus ist besonders fest in der juristischen Literatur verankert, während abactor daneben in literarischen, juristischen und lexikographischen Quellen erscheint.
Von besonderer Bedeutung sind die unter dem Namen des Juristen Iulius Paulus überlieferten Sententiae. Ihr Abschnitt De abactoribus versucht, eine Grenze zwischen gewöhnlichem Diebstahl und qualifiziertem Viehdiebstahl zu ziehen. Als abactores werden Täter beschrieben, die bestimmte Mengen beziehungsweise Arten von Herdentieren weggetrieben haben. Die Überlieferung nennt unter anderem Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine. Für kleinere Mengen konnte die Tat dem gewöhnlichen furtum zugerechnet werden.
Diese zahlenmäßige Differenzierung darf nicht als allgemeine lexikalische Definition des Wortes missverstanden werden. Sie gehört zur juristischen Klassifikation eines bestimmten Rechtstextes. Für die Bedeutungsgeschichte ist sie dennoch außerordentlich aufschlussreich, weil sie zeigt, dass abactor mehr sein konnte als eine beliebige Bezeichnung für jemanden, der irgendwann ein Tier stiehlt. Gemeint ist ein Tätertyp, dessen Vorgehen mit dem gezielten Wegtreiben von Viehbeständen verbunden ist.
Eine weitere juristische Abstufung betrifft die sogenannten atroces pecorum abactores. Als besonders schwere Täter galten nach der paulinischen Überlieferung unter anderem diejenigen, die Pferde oder Schafherden aus Stall oder Weide wegtrieben, die Tat wiederholt ausführten, Waffen verwendeten oder mit einer angeworbenen beziehungsweise organisierten Gruppe vorgingen. Der Viehdiebstahl konnte damit Züge einer professionellen und gewaltsamen Bandentätigkeit annehmen.
Auch die römischen Juristen unterscheiden den spezialisierten Viehdieb vom gewöhnlichen Dieb. Die Digesten erklären im Zusammenhang mit abigeus, dass als eigentliche Viehdiebe diejenigen gelten, die Tiere aus Weiden oder Herden herausnehmen und gleichsam rauben. Wer dagegen lediglich ein einzelnes verirrtes Rind oder ein verlassenes Pferd entwendet, wird eher als fur behandelt. Die historische Terminologie richtet sich damit nicht nur nach dem Eigentumsbruch, sondern auch nach Tatgegenstand, Umfang und modus operandi.
Diese Spezialisierung tritt noch deutlicher hervor, wenn das Wegtreiben gewissermaßen als Gewerbe betrieben wird. Historische juristische Erläuterungen beschreiben den abigeus beziehungsweise entsprechenden Täter als jemanden, der das studium abigendi, das Wegtreiben von Vieh, gleichsam wie eine ars oder regelmäßige Tätigkeit ausübt. Im modernen kriminalhistorischen Vokabular könnte man von einem professionellen oder gewerbsmäßigen Viehdieb sprechen, wobei diese modernen Rechtsbegriffe nicht schematisch auf das römische Recht übertragen werden dürfen.
Die lateinische Lexikographie bewahrt dieses juristische Verständnis. Isidor von Sevilla definiert den abactor als fur iumentorum et pecorum, also als Dieb von Zug- und Herdentieren, und verweist zugleich auf die Bezeichnung abigeus. Seine Erklärung ab abigendo macht auch den Wortbildungszusammenhang transparent: Der Täter heißt so, weil er Vieh „wegtreibt“.
Die Bezeichnungen iumentum und pecus erweitern dabei die Vorstellung über bloße Rinder hinaus. Iumenta sind insbesondere Zug-, Last- und Reittiere; pecora bezeichnet Herdentiere beziehungsweise Vieh. Ein deutscher Wörterbuchartikel sollte daher nicht auf „Rinderdieb“ verengen. „Viehdieb“ beziehungsweise „Viehräuber“ ist der umfassendere Ausdruck.
Die literarische Überlieferung bestätigt, dass die Täterbezeichnung außerhalb streng juristischer Texte verständlich war. Bei Apuleius erscheint abactor als kriminalisierende Personenbezeichnung. Bei Firmicus Maternus sind pecorum abactores ausdrücklich Wegtreiber beziehungsweise Diebe von Vieh. Der Begriff war somit zwar selten, aber semantisch hinreichend transparent, um ohne ausführliche juristische Definition verwendet zu werden.
Für die Übersetzung ist schließlich zwischen Wortbildung und Lexembedeutung zu unterscheiden. Morphologisch ist ein abactor „einer, der wegtreibt“. Lexikalisch hat sich diese mögliche allgemeine Bedeutung jedoch stark auf widerrechtliches Wegtreiben und insbesondere Viehdiebstahl konzentriert. Eine Übersetzung mit „Treiber“ oder „Viehttreiber“ wäre deshalb normalerweise falsch, weil sie im Deutschen einen legalen Hirten oder Viehtreiber bezeichnet. „Viehdieb“ ist im Regelfall die sachlich richtige Wiedergabe.
Etymologie
abactor ist ein Nomen agentis zur Wortfamilie von abigere „wegtreiben, vertreiben“. Das Verb selbst besteht historisch aus ab beziehungsweise dem präverbalen Element ab- „von … weg, fort“ und agere „treiben, führen, in Bewegung setzen, handeln“.
Die Stammformen von abigere lauten abigō, abigere, abēgī, abāctum. Für die Bildung von abactor ist der in abāctum beziehungsweise abactus sichtbare Stamm abāct- maßgeblich. An ihn tritt das agentenbildende Suffix -tor. Die morphologische Struktur ist daher abāct- + -or beziehungsweise funktional die reguläre lateinische Täterbildung auf -tor.
Die semantische Entwicklung ergibt sich unmittelbar aus der Grundbedeutung des Verbs: agere bezeichnet das Treiben oder In-Bewegung-Setzen, abigere das Treiben von einem Ausgangspunkt fort und abactor denjenigen, der dieses Forttreiben bewirkt. Erst durch die lexikalische Spezialisierung auf fremdes Vieh erhält die Ableitung die Bedeutung „Viehdieb“.
Die Wortfamilie zeigt damit einen typischen Übergang von einer räumlichen Verbalbedeutung zu einer rechtlich relevanten Täterbezeichnung. Das Element „Diebstahl“ steckt nicht unmittelbar im Suffix -tor; es entsteht daraus, dass das Wegtreiben fremder Tiere als Form der widerrechtlichen Aneignung verstanden wird.
Wortgeschichte
Die Geschichte von abactor setzt eine bereits alte und produktive Verwendung von abigere voraus. Das Verb gehört dem klassischen Latein an und kann Personen, Tiere oder andere Dinge forttreiben beziehungsweise entfernen. Besonders eng verbindet es sich mit Vieh, weil Herdentiere tatsächlich durch Treiben bewegt werden.
Die substantivische Täterbezeichnung abactor ist wesentlich seltener und gehört überwiegend der nachklassischen Überlieferung an. Ein prominenter literarischer Beleg findet sich bei Apuleius im 2. Jahrhundert n. Chr. Spätere Autoren, Juristen und Glossatoren verwenden das Wort ebenfalls. Die Einordnung als ausschließlich „spätlateinisch“ ist daher in einem sehr engen chronologischen Sinn zu grob; sachgerechter ist die Charakterisierung als seltene kaiserzeitliche und spätantike Täterbezeichnung, die in späteren lateinischen Sprachstufen fortlebt.
In der juristischen Tradition entwickelte sich parallel die weit verbreitete Bezeichnung abigeus. Auch abigeator erscheint als Synonym. Die verschiedenen Formen konkurrieren über längere Zeit miteinander. In einzelnen Texttraditionen kann dabei die eine Form bevorzugt werden, ohne dass sich daraus ein grundsätzlich anderer Tätertyp ableiten lässt.
Im frühen Mittelalter wird abactor durch gelehrte Lexikographie weitergetragen. Isidor erklärt das Wort ausdrücklich und setzt es mit dem volkstümlicheren beziehungsweise geläufigeren abigeus in Beziehung. Spätere Glossare wiederholen und erweitern solche Gleichsetzungen. Dadurch bleibt das Lexem auch dort präsent, wo es im alltäglichen Sprachgebrauch möglicherweise bereits selten war.
Die mittelalterliche Glossographie erweitert den Bedeutungsbereich vereinzelt. Historische Glossare können Bezeichnungen aus dem Umfeld von abactor, abigeator und plagiarius miteinander verbinden und auf Personen beziehen, die Sklaven oder Kinder weglocken beziehungsweise entführen. Diese Nebenentwicklung ist gegenüber der gut bezeugten Kernbedeutung „Viehdieb“ sekundär und darf nicht zum Ausgangspunkt der Wörterbuchdefinition gemacht werden.
In frühneuzeitlichen lateinischen Wörterbüchern wird abactor weiterhin als Viehdieb erklärt. Die gelehrte europäische Lexikographie überträgt das Wort teilweise auch in moderne Sprachen. So gelangt abactor als seltenes juristisches Fremdwort ins Englische; auch deutsch Abaktor ist als veraltete fachsprachliche Bezeichnung für einen Viehdieb nachweisbar. Solche neuzeitlichen Entlehnungen sind jedoch von der ursprünglichen lateinischen Verwendung zu unterscheiden.
Historische Einordnung
Historisch gehört abactor eng zur Wirtschafts- und Rechtsgeschichte von Gesellschaften, in denen Viehhaltung einen bedeutenden Teil des Vermögens bildete. Herdentiere waren wertvoll, transportabel und insbesondere auf ausgedehnten Weiden schwer vollständig zu überwachen. Das Wegtreiben von Tieren bildete deshalb eine besondere Form der Eigentumskriminalität.
Im älteren römischen Recht konnte die Entwendung von Vieh grundsätzlich unter furtum fallen. In der Kaiserzeit entwickelte sich der abigeatus jedoch zu einem besonders behandelten Deliktsbereich. Die juristischen Quellen beschäftigen sich mit der Frage, wann der Täter lediglich fur und wann er abactor, abigeus oder abigeator ist.
Für die rechtliche Beurteilung konnten Zahl und Art der Tiere, Ort und Weise der Wegnahme, Wiederholungstäterschaft, Bewaffnung und gemeinschaftliches Vorgehen eine Rolle spielen. Die Quellen kennen deshalb besonders gefährliche atroces pecorum abactores. Ihre strengere Behandlung zeigt, dass Viehdiebstahl nicht bloß als geringfügige Eigentumsverletzung verstanden wurde, sondern unter bestimmten Voraussetzungen als erhebliche Bedrohung der ländlichen Ordnung gelten konnte.
Die rechtshistorische Bedeutung erklärt zugleich, weshalb das Wort in juristischen Kompilationen, Glossaren und Enzyklopädien länger erhalten blieb als im allgemeinen literarischen Wortschatz.
Antonyme
Ein fest lexikalisiertes lateinisches Antonym zu abactor existiert nicht. Da das Wort einen spezialisierten Täter bezeichnet, lässt sich der Gegensatz nur kontextuell formulieren.
pastor – Hirte; sachlicher Gegenpol insofern, als der pastor Vieh rechtmäßig hütet und führt, während der abactor fremdes Vieh widerrechtlich forttreibt. Es handelt sich jedoch nicht um ein sprachlich festes Antonympaar.
custos – Wächter, Hüter; kann im Kontext des Viehbesitzes dem Dieb funktional gegenüberstehen, ist aber ebenfalls kein lexikalisches Antonym.
dominus – Eigentümer, Herr; bezeichnet den rechtmäßigen Besitzer beziehungsweise Verfügungsberechtigten und bildet dadurch einen sachlichen Gegensatz zum Täter, jedoch keinen semantischen Gegenbegriff im engeren Sinn.
Synonyme und bedeutungsverwandte Ausdrücke
abigeus – Viehdieb, Viehräuber; besonders wichtige juristische Parallelbezeichnung und weitgehend synonym mit abactor.
abigeator – Viehdieb, einer, der Vieh wegtreibt; spät- beziehungsweise fachlateinische Täterbezeichnung aus derselben Wortfamilie.
fur – Dieb; allgemeiner Ober- und Nachbarbegriff, der nicht auf Vieh beschränkt ist.
fur pecorum – Viehdieb; transparente Umschreibung, wie sie der Definition des abactor bei Isidor entspricht.
latro – Räuber, Wegelagerer; bedeutungsverwandt bei gewaltsamem oder bandenmäßigem Viehraub, jedoch nicht speziell auf Vieh bezogen.
plagiarius – Menschenräuber, Entführer beziehungsweise jemand, der fremde Personen unrechtmäßig seiner Gewalt unterwirft; nur in sekundären glossographischen Überschneidungen mit dem Bedeutungsfeld von abactor verbunden.
Abgrenzung
Von fur unterscheidet sich abactor durch seine Spezialisierung. Fur ist die allgemeine lateinische Bezeichnung für einen Dieb. Ein abactor ist dagegen durch den Gegenstand und die typische Ausführung der Tat bestimmt: Er treibt Tiere aus Herde, Stall oder Weide fort.
Die römischen Juristen konnten diese Abgrenzung ausdrücklich rechtlich fassen. Ein einzelnes verirrtes Tier zu entwenden machte den Täter nicht notwendig zum spezialisierten Viehdieb. Wer dagegen Tiere aus einer Herde beziehungsweise einem Viehbestand herausführte und das Wegtreiben gleichsam systematisch betrieb, fiel eher in die Kategorie des abactor beziehungsweise abigeus.
Von abigeus und abigeator lässt sich abactor semantisch nur begrenzt trennen. Die Quellen und historischen Wörterbücher behandeln die drei Täterbezeichnungen weithin als Synonyme. Unterschiede liegen stärker in Wortbildung, Chronologie und Textsortenverteilung als in einem stabilen sachlichen Bedeutungsunterschied.
abactio bezeichnet die Handlung des Wegtreibens beziehungsweise in entsprechender Verwendung die Viehentwendung, nicht den Täter. abigeatus bezeichnet besonders den Viehdiebstahl als Tat beziehungsweise Delikt. Abactor ist demgegenüber ausschließlich eine Personenbezeichnung.
Von abductor ist abactor ebenfalls zu unterscheiden. Ein abductor ist allgemein jemand, der etwas oder jemanden wegführt; abactor enthält dagegen die Vorstellung des Wegtreibens und ist historisch besonders mit Vieh verbunden.
Kontext
Der typische Kontext ist die Viehwirtschaft: Weiden, Herden, Ställe, Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine bilden das sachliche Umfeld des Wortes. In narrativen Texten kann abactor als allgemeine kriminalisierende Bezeichnung erscheinen; in Rechtstexten erhält das Wort eine präzisere juristische Funktion.
Im rechtshistorischen Kontext steht abactor regelmäßig in der Nähe von Begriffen wie furtum, fur, abigeatus, poena, pecus, grex und armentum. Dadurch wird deutlich, dass es sich nicht um eine Berufsbezeichnung für einen normalen Viehtreiber handelt.
In spätantiken moralischen oder enzyklopädischen Texten dient das Wort auch als charakterisierende Personenbezeichnung. Isidor nimmt es beispielsweise in ein Buch über Bezeichnungen von Menschen auf und erklärt es aus Tätigkeit und Delikt.
Kollokationen und Kookkurrenzen
abactor pecorum – Viehdieb, Wegtreiber von Herdentieren; eine besonders naheliegende und mehrfach belegte Verbindung.
pecorum abactores – Viehdiebe; häufige pluralische Verbindung in juristischen und fachsprachlichen Kontexten.
abactor bovum – Rinderdieb beziehungsweise einer, der Rinder wegtreibt.
atroces pecorum abactores – besonders schwere beziehungsweise gefährliche Viehdiebe; rechtssprachliche Verbindung für qualifizierte Fälle.
abactores animalium – Diebe beziehungsweise widerrechtliche Wegtreiber von Tieren; spätantike beziehungsweise nachklassische Verallgemeinerung.
pecora abigere – Vieh wegtreiben beziehungsweise im deliktischen Kontext Vieh stehlen; die zugrunde liegende verbale Konstruktion.
greges abigere – Herden forttreiben; kontextuell ebenfalls für Viehraub verwendbar.
de abactoribus – „über die Viehdiebe“; überlieferter Titel eines rechtlichen Abschnitts in den Paulus zugeschriebenen Sententiae.
Oberbegriff
Person → Handelnder → Täter → Dieb → Viehdieb → abactor.
Rechtshistorisch lässt sich die Hierarchie weiter spezifizieren: Täter → Täter eines Eigentumsdelikts → Täter eines Viehdiebstahls → abactor.
Wortbildungssemantisch lautet die Hierarchie: Nomen → Personenbezeichnung → Nomen agentis → Täterbezeichnung auf -tor → abactor.
Unterbegriffe
Ein fest ausgebautes lexikalisches System von Unterbegriffen zu abactor ist nicht überliefert. Die juristischen Quellen unterscheiden jedoch innerhalb der Tätergruppe nach Schwere und Art des Vorgehens.
atrox abactor beziehungsweise atrox pecorum abactor – besonders schwerer, gefährlicher oder qualifiziert handelnder Viehdieb; etwa bei wiederholtem, bewaffnetem oder gemeinschaftlichem Vorgehen.
Nach dem Tatobjekt können beschreibende Spezifizierungen wie abactor bovum „Rinderdieb“ oder abactor pecorum „Viehdieb“ gebildet werden. Es handelt sich dabei überwiegend um syntaktische Fügungen und nicht um eigenständige lexikalisierte Unterbegriffe.
Wortfamilie
agere – treiben, führen, bewegen, handeln; etymologische Grundbasis der gesamten Wortfamilie.
abigere – wegtreiben, vertreiben; insbesondere Vieh forttreiben und im entsprechenden Kontext Vieh entwenden.
abactus – weggetrieben; substantivisch auch Wegtreiben beziehungsweise gewaltsame Entfernung.
abactio – Wegtreiben, Forttreiben; bei Vieh auch Viehentwendung.
abactrix – weibliche Täterbezeichnung: Viehdiebin, Wegtreiberin.
abigeus – Viehdieb; engstes bedeutungsmäßiges Parallelwort.
abigeator – Viehdieb, Viehräuber; weitere Täterbildung zur Wortfamilie.
abigeatus – Viehdiebstahl, Viehraub; Bezeichnung der Tat beziehungsweise des Delikts.
Wortbildung
abactor ist eine reguläre lateinische Täterbildung. Grundlage ist der Stamm abāct-, der auch im Partizip abactus sichtbar ist. Dieser Stamm gehört zum Verb abigere. Durch das agentenbildende Element -tor entsteht die Bedeutung „derjenige, der wegtreibt“.
Das Suffix -tor bildet im Lateinischen besonders häufig männliche Tätigkeits-, Berufs- und Täterbezeichnungen. Es kann eine einmalige Handlung, eine charakteristische Tätigkeit, einen Beruf oder eine sozial definierte Funktion ausdrücken. Welcher dieser Werte vorliegt, entscheidet das zugrunde liegende Verb und seine Lexikalisierung.
Bei abactor führt die Lexikalisierung von einer rein transparenten Bedeutung „Wegtreiber“ zu einer spezifischen kriminellen Rollenbezeichnung. Das ist sprachgeschichtlich bemerkenswert, weil die Wortbildung selbst neutral bleibt, während der tatsächliche Gebrauch eine negative rechtliche Bedeutung festschreibt.
Die feminine Bildung abactrix folgt dem produktiven Gegensatz -tor : -trix, wie er auch bei zahlreichen anderen lateinischen Personenbezeichnungen vorkommt.
Polysemie
Die Kernbedeutung von abactor ist relativ stabil: „widerrechtlicher Wegtreiber von Vieh, Viehdieb“. Innerhalb dieses Kerns lassen sich jedoch verschiedene semantische Ebenen unterscheiden. Die allgemeinste, aus der Wortbildung erschließbare Bedeutung ist „Wegtreiber“. Die historisch lexikalisierte Hauptbedeutung spezifiziert das Objekt als Vieh und die Handlung als widerrechtlich.
Eine weitere Abstufung entsteht durch die juristische Interpretation. Dort kann abactor nicht nur irgendeinen Viehdieb, sondern einen Täter bezeichnen, dessen Tat aufgrund von Umfang oder Ausführungsweise aus dem gewöhnlichen Diebstahl herausgehoben wird. Diese juristische Spezialisierung ist eine kontextuelle Bedeutungsverengung und keine völlig unabhängige zweite Bedeutung.
Mittelalterliche beziehungsweise glossographische Quellen zeigen vereinzelt eine Erweiterung in Richtung Menschenraub oder Entführung. In Glossaren werden verwandte Täterbezeichnungen mit plagiarius verbunden und auf das Weglocken oder Entführen von Sklaven und Kindern bezogen. Dieser Gebrauch ist sekundär, schwächer belegt und für die Grundübersetzung nicht maßgeblich.
Homonyme und Homographe
Für das lateinische abactor
Zu unterscheiden ist allerdings das spätere englische abactor. Dieses ist keine unabhängige homonyme Neubildung, sondern eine gelehrte Entlehnung aus dem Lateinischen und bezeichnet in älterer juristischer Sprache ebenfalls einen Viehdieb beziehungsweise jemanden, der größere Viehbestände wegtreibt.
Auch deutsch Abaktor ist als seltenes und veraltetes fachsprachliches Fremdwort belegt. Es geht ebenfalls auf das lateinische abactor zurück und stellt daher etymologisch kein echtes Homonym dar.
Graphisch ähnlich ist ferner abator in anderen modernen Sprachen beziehungsweise Fachkontexten. Solche Formen haben mit dem lateinischen abactor etymologisch nicht notwendig etwas zu tun und sind strikt davon zu trennen.
Redewendungen und Sprichwörter
Eigentliche lateinische Sprichwörter oder feste idiomatische Redewendungen mit abactor sind nicht als charakteristischer Bestandteil der Überlieferung bekannt. Die geringe Frequenz und die fachsprachliche Spezialisierung des Wortes begünstigen keine umfangreiche Phraseologie.
Stattdessen sind terminologische Fügungen wie abactor pecorum, abactor bovum, atroces pecorum abactores und der Rechtstitel de abactoribus bedeutsam. Sie gehören jedoch zu Kollokation und Fachsprache, nicht zu Sprichwort oder Redewendung.
Metaphern
Eine ausgeprägte metaphorische Verwendung von abactor ist nicht zentral belegt. Der Begriff bleibt überwiegend an einen konkreten Täter gebunden, der Tiere forttreibt beziehungsweise stiehlt.
Metaphorisch verwendbar wäre das Wort aufgrund seiner transparenten Bildung grundsätzlich für jemanden, der etwas gewaltsam fortnimmt oder vertreibt. Solche theoretisch möglichen Übertragungen dürfen jedoch nicht ohne Beleg in die historische Wortbedeutung aufgenommen werden.
Die lexikographische Hauptdefinition sollte deshalb konkret bleiben: Viehdieb beziehungsweise Viehräuber.
Metonymie
Die historische Bedeutungsbildung enthält einen metonymischen Zug. Ausgangspunkt ist die charakteristische Handlung des Wegtreibens; daraus wird der Täter nach dieser Handlung benannt. Innerhalb der Täterbezeichnung wird wiederum die typische Ausführungsform des Delikts zur Kennzeichnung des gesamten kriminellen Rollenbildes.
Ein abactor heißt also nicht deshalb „Dieb“, weil das Element abact- unmittelbar „stehlen“ bedeutete. Die Bedeutung „Dieb“ ergibt sich daraus, dass das Wegtreiben fremder Tiere die konkrete Form ihrer Aneignung ist. Die Handlung steht metonymisch für das gesamte Delikt.
Dasselbe Prinzip erklärt die Nähe von abigere „wegtreiben“ zu „Vieh stehlen“ und von abactio „Wegtreiben“ zu „Viehentwendung“.
Register und Sprachstufe
abactor ist selten, fachsprachlich und historisch markiert. Es gehört vor allem zur kaiserzeitlichen und spätantiken Literatur, zur Rechtssprache, zur gelehrten Lexikographie und zur späteren Glossentradition.
Im gewöhnlichen lateinischen Grundwortschatz ist fur wesentlich allgemeiner und häufiger. Abactor besitzt demgegenüber eine präzisere sachliche Färbung und setzt typischerweise einen Kontext von Viehhaltung und widerrechtlicher Aneignung voraus.
Die moderne Verwendung des lateinischen Wortes ist vor allem philologisch, rechtshistorisch und lexikographisch. Wer abactor in einem modernen lateinischen Text benutzt, verwendet eine historisch gut begründete, aber ausgesprochen seltene Täterbezeichnung.
Regionale Varianten
Eine eigentliche regionale Dialektvariante von abactor lässt sich nicht sicher bestimmen. Die unterschiedlichen Bezeichnungen abigeus, abigeator und abactor sind vor allem lexikalische und textsortenspezifische Varianten beziehungsweise Parallelbildungen, nicht einfach geographische Dialektformen.
Historische Quellen verbinden Viehdiebstahl besonders mit Regionen intensiver Weidewirtschaft. Juristische und antiquarische Überlieferung erwähnt unter anderem Italien, Spanien beziehungsweise die Baetica und andere pastorale Gebiete. Daraus folgt jedoch keine spezifisch „spanische“ oder „italische“ Bedeutung von abactor.
Spätere Glossare verschiedener europäischer Regionen bewahren die Täterbezeichnung in unterschiedlichen Schreib- und Synonymtraditionen. Dies betrifft die Überlieferungsgeschichte stärker als die eigentliche lexikalische Bedeutung.
Wortbildung als Erstglied
abactor ist kein produktives Erstglied lateinischer Komposita. Das Lateinische spezifiziert die Täterbezeichnung typischerweise syntaktisch, vor allem durch einen Genitiv: abactor pecorum, abactor bovum, abactor animalium.
Solche Ausdrücke entsprechen funktional deutschen Zusammensetzungen wie „Viehdieb“ oder „Rinderdieb“, sind morphologisch jedoch keine lateinischen Komposita mit abactor- als Erstglied.
Wortbildung als Letztglied
Auch als Letztglied bildet abactor keine produktive Kompositionsreihe. Die Wortform selbst darf insbesondere nicht so analysiert werden, als sei actor lediglich ein selbständiges Letztglied, dem ab- unmittelbar vorangestellt worden wäre.
Historisch gehört abactor als Ganzes zur Ableitungsreihe von abigere über den Stamm abāct-. Die morphologisch relevante Personenendung ist -tor.
Die strukturelle Reihe lautet daher vereinfacht: agere → abigere → abāct- → abactor.
Übersetzungen
Deutsch: Viehdieb, Viehräuber; historisch-fachsprachlich auch Abaktor. Nur bei ausdrücklich allgemeiner morphologischer Erklärung: „Wegtreiber“.
Englisch: cattle thief, cattle stealer, cattle rustler; historisch und juristisch auch abactor.
Französisch: voleur de bétail, voleur de troupeaux.
Italienisch: ladro di bestiame, ladro di bestiame da allevamento.
Spanisch: ladrón de ganado, cuatrero; das spanische abigeo gehört etymologisch zur verwandten lateinischen Form abigeus.
Portugiesisch: ladrão de gado; daneben in juristischer beziehungsweise historischer Terminologie abactor und Wörter der Familie von abigeato.
Für ein lateinisch-deutsches Wörterbuch ist „Viehdieb; Viehräuber“ die zweckmäßigste Kurzangabe. „Wegtreiber“ sollte lediglich zur Erklärung der Wortbildung ergänzt werden.
externe links
Scaife ATLAS – Lewis and Short, abactor – historischer Wörterbucheintrag mit der Bedeutung „one who drives off“, der Spezialisierung auf Viehdiebstahl und Belegen bei Firmicus Maternus, Apuleius und Paulus.
Linguae Latinae Historicum Lexicon – abactor, oris – ausführlicher historisch-semantischer Eintrag mit Belegen, Bedeutungsentwicklung, juristischer Abgrenzung zu gewöhnlichem Diebstahl und glossographischen Nebenbedeutungen.
LacusCurtius – Isidor von Sevilla, Etymologiae X – lateinischer Primärtext mit Isidors Definition des abactor als fur iumentorum et pecorum und der Herleitung ab abigendo.
The Latin Library – Isidore, Etymologiae X – weiterer zugänglicher lateinischer Text von Isidors Worterklärung zu abactor.
Université Grenoble Alpes – Iulii Pauli Sententiae, Liber V – lateinischer Primärtext mit dem Abschnitt De abactoribus, den Kriterien für Viehdiebe und der Unterscheidung vom gewöhnlichen fur.
Wikisource – Sententiae receptae Paulo tributae, Buch V – lateinischer Text des Abschnitts über abactores einschließlich der Angaben zu Tierarten, Mengen und besonders schweren Fällen.
Université Grenoble Alpes – Mosaicarum et Romanarum legum collatio – rechtshistorische Primärquelle mit der Parallelüberlieferung zu abactores, abigeatores und dem römischen Viehdiebstahl.
A Dictionary of Greek and Roman Antiquities – Abigei – historischer Überblick über Viehdiebstahl im römischen Recht, Täterbezeichnungen, Strafpraxis und die Abgrenzung vom gewöhnlichen Diebstahl.
Paulys Realencyclopädie – Abigeatus – rechtshistorischer Artikel zur Entwicklung des Viehdiebstahls als besonderem Deliktsbereich und zu den Täterbezeichnungen abactores, abigei und abigeatores.
CAMENA – Estienne/Gesner, Thesaurus linguae Latinae – frühneuzeitliche lateinische Lexikographie mit abactor als pecuariorum animalium fur und der Gleichsetzung mit abigeus und abigeator.
Victionarium – abactor – lateinischer Wörterbucheintrag mit Flexion, Wortbildungsangabe, der Erklärung qui abigit und der femininen Parallelform abactrix.
Wiktionary – abactor – deutschsprachiger Überblick zu Bedeutung, Flexion und historischen Belegen sowie Literaturhinweise auf Georges, Oxford Latin Dictionary und Thesaurus Linguae Latinae.