Aasjägerei

Lexikon

Aasjägerei ist eine stark abwertende Bezeichnung der Jägersprache für unweidmännisches beziehungsweise nicht waidgerechtes Jagen. Das Wort bezeichnet keine bestimmte Jagdart, sondern bewertet eine Art der Jagdausübung als regelwidrig, verantwortungslos, maßlos oder mit den anerkannten Grundsätzen sachgerechten Jagens unvereinbar. Der Ausdruck kann sich auf planloses oder wahlloses Schießen, ungeeignete Jagdmethoden, vermeidbare Gefährdung oder Verletzung von Wild, mangelnde Rücksicht auf Schonzeiten und jagdliche Regeln sowie auf die Vernachlässigung notwendiger Maßnahmen nach einem Schuss beziehen. Besonders schwer wiegt traditionell das Anschießen eines Tieres ohne sachgerechte Nachsuche, weil krankgeschossenes Wild dadurch unnötig leiden, verenden und verludern kann. Die Bedeutung des Wortes ist jedoch weiter: Historische Belege zeigen, dass schon Jagdmethoden als Aasjägerei bezeichnet wurden, die als unerlaubt, maßlos oder mit den jeweils geltenden Vorstellungen ordentlicher Jagdausübung unvereinbar galten, auch wenn dabei nicht notwendig angeschossenes Wild zu Aas wurde.

Diese historische Weite ist für das Verständnis des Wortes entscheidend. Wolf Helmhard von Hohberg verwendet beziehungsweise erläutert den Begriff in seinem 1682 erschienenen Werk Georgica curiosa im Zusammenhang mit missbilligten Jagdpraktiken. In späteren jagdhistorischen Darstellungen werden dazu unter anderem das Hetzen von Hasen im tiefen Schnee, das Hetzen mit einer übermäßigen Zahl von Windhunden, bestimmte Fangvorrichtungen sowie das Verschlagen oder Ausräuchern von Fuchs- und Dachsbauen gerechnet. Der ältere Begriff war damit eng an die Vorstellung gebunden, dass Jagd nur zu bestimmten Zeiten und auf bestimmte, als zulässig angesehene Weise betrieben werden dürfe. Dabei wäre es anachronistisch, die damalige Verwendung vollständig mit dem heutigen Tierschutz gleichzusetzen. Ältere jagdliche Normen dienten vielfach zugleich der Schonung des Wildbestandes, der Durchsetzung von Jagdordnungen und der Begrenzung bestimmter Fang- und Jagdmethoden. Was als Aasjägerei galt, hing daher auch von den jeweils historischen Vorstellungen erlaubter und ordnungsgemäßer Jagd ab.

Im 19. und frühen 20. Jahrhundert verschob und erweiterte sich die Wertung. Mit der zunehmenden Ausformung der Waidgerechtigkeit als jagdethischem Leitbegriff wurden nicht nur formale Verstöße gegen Jagdregeln, sondern stärker auch die Verantwortlichkeit des Jägers gegenüber dem Wild hervorgehoben. In der jagdlichen Literatur erscheint Aasjägerei deshalb häufig neben Begriffen wie Schießerei, Schießer und Schinderei. Besonders die technisch verbesserte Möglichkeit, auf größere Entfernung oder häufiger zu schießen, wurde kritisch betrachtet, wenn ihr keine entsprechende Fähigkeit zur sicheren Schussabgabe und zur Nachsuche gegenüberstand. Der Vorwurf der Aasjägerei bezeichnete dann eine Jagdausübung, bei der das Töten oder Beschießen gegenüber Auswahl, Selbstbeschränkung, jagdlichem Können und Verantwortung für angeschossenes Wild in den Vordergrund trat.

Im heutigen Sprachgebrauch ist Aasjägerei außerhalb jagdlicher, jagdhistorischer und gelegentlich polemischer Zusammenhänge selten. Das Wort hat seinen deutlich pejorativen Charakter jedoch bewahrt. Es beschreibt keine neutrale Variante der Jagd, sondern enthält bereits das Urteil, dass eine bestimmte Jagdausübung den maßgeblichen Anforderungen nicht genügt. Welche konkrete Handlung darunter fällt, kann deshalb vom historischen und sachlichen Zusammenhang abhängen. Nicht jede fehlerhafte Jagdhandlung wird automatisch als Aasjägerei bezeichnet; das Wort setzt regelmäßig eine stärkere Missbilligung voraus und unterstellt zumindest grobe Rücksichtslosigkeit, erhebliche mangelnde Sorgfalt oder eine grundsätzlich verwerflich erscheinende Art des Jagens.

Von einem juristischen Fachbegriff ist Aasjägerei zu unterscheiden. Das deutsche Jagdrecht verwendet diese Bezeichnung nicht als gesetzlichen Tatbestand. Das Bundesjagdgesetz verpflichtet jedoch zur Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit, und auch das Tierschutzrecht verlangt bei der weidgerechten Tötung von Wirbeltieren die Vermeidung von mehr als unvermeidbaren Schmerzen. Verhaltensweisen, die jagdsprachlich als Aasjägerei verurteilt werden, können daher zugleich jagd- oder tierschutzrechtlich relevant sein; die sprachliche Bewertung und die rechtliche Beurteilung eines konkreten Falles sind dennoch auseinanderzuhalten. Aasjägerei bleibt primär eine jagdsprachliche und jagdethische Wertungsbezeichnung.

Etymologie

Aasjägerei ist morphologisch am naheliegendsten als Zusammensetzung aus Aas und Jägerei zu analysieren. Jägerei ist bereits seit dem älteren Deutsch belegt; mittelhochdeutsche Formen sind jegereie und jagerie. Das Wort konnte die Ausübung der Jagd, das Jagdwesen oder die Gesamtheit der Jäger bezeichnen. Der Bestandteil -ei gehört zu einem im Deutschen produktiv gewordenen Wortbildungsmuster für Tätigkeiten, Handlungen, Zustände oder Kollektiva. In Aasjägerei bezeichnet Jägerei die Art beziehungsweise Ausübung des Jagens, die durch den vorangestellten Bestandteil Aas- negativ bestimmt wird. Die enge semantische Beziehung zu Aasjäger ist offensichtlich; aus den historischen Belegen lässt sich jedoch nicht sicher folgern, dass Aasjägerei erst sekundär aus Aasjäger abgeleitet worden wäre. Der frühe Nachweis des Abstraktums im 17. Jahrhundert spricht dafür, beide Bildungen als eng verwandte Bestandteile derselben jagdsprachlichen Wortfamilie zu behandeln.

Der Bestandteil Aas besitzt eine sehr alte Wortgeschichte. Im Neuhochdeutschen sind zwei ältere germanische Bildungen lautgeschichtlich zusammengefallen. Althochdeutsch āz bezeichnete „Speise, Nahrung, Gericht“ und auch „Fraß“, während mittelhochdeutsch ās insbesondere als Tiernahrung dienendes Fleisch und Aas bezeichnete. Beide gehören zur Wortfamilie von essen und letztlich zur indogermanischen Wurzel *ed- „essen, fressen“. Im späteren Deutschen setzte sich für Aas die Bedeutung „verendeter Tierkörper, Kadaver“ beziehungsweise „Fleisch verendeter Tiere“ durch; daneben entwickelte das Wort früh stark abwertende Verwendungen als Personenbezeichnung und Schimpfwort.

Für die Gesamtbedeutung von Aasjägerei ist deshalb eine rein wörtliche Deutung als „Jagd auf Aas“ falsch. Ebenso wäre die Erklärung zu eng, das Wort sei ausschließlich deshalb entstanden, weil angeschossenes und nicht nachgesuchtes Wild später zu Aas werde. Gerade die frühen Verwendungen des 17. Jahrhunderts sprechen für eine allgemeinere negative Charakterisierung bestimmter Jagdpraktiken. Aas- wirkt dabei als stark pejoratives Bestimmungselement, das die bezeichnete Jägerei herabsetzt und als minderwertig, verwerflich oder regelwidrig kennzeichnet. Dass später besonders das Verludern angeschossenen Wildes mit dem Begriff verbunden wurde, hat diese Bildlichkeit zusätzlich verstärkt, erklärt aber nicht allein die historische Bedeutung des Wortes.

Synonyme

unweidmännisches Jagen – die sachlich genaueste gegenwartssprachliche Umschreibung und zugleich die Bedeutung, mit der das Wort in modernen Wörterbüchern erklärt wird.

unwaidgerechtes Jagen – bedeutungsnahe, weniger expressive Umschreibung; hebt den Verstoß gegen die Grundsätze der Waidgerechtigkeit hervor, ohne die schimpfwortartige Schärfe von Aasjägerei vollständig zu übernehmen.

Schinderei – in älterer jagdlicher Literatur eine teilweise bedeutungsnahe Bezeichnung für eine Jagdausübung, bei der dem Wild unnötiges Leiden zugefügt wird. Der Ausdruck ist jedoch allgemeiner und kann auch außerhalb der Jagd zahlreiche andere Formen quälender Behandlung bezeichnen.

Jagerei – regional oder historisch ebenfalls abwertend für planloses oder ungeordnetes Jagen gebraucht; nicht mit neutralem Jägerei gleichzusetzen. Der Bayerische Wörterbuch-Fragebogen stellt Aasjägerei, Jagerei und jagern ausdrücklich in denselben Bedeutungsbereich verächtlicher Ausdrücke für planloses, unwaidmännisches Jagen.

Schießerei und Schießer stehen in historischen jagdlichen Texten häufig im gleichen wertenden Umfeld, sind aber keine vollständigen Synonyme. Sie akzentuieren stärker das wahllose oder übermäßige Schießen, während Aasjägerei die gesamte als verwerflich bewertete Jagdausübung bezeichnen kann.

externe links

Duden – Aasjägerei – gegenwartssprachlicher Wörterbucheintrag mit der Bedeutung „unweidmännisches Jagen“.

Duden – Aas – Bedeutungen und Herkunft des ersten Bestandteils mit Hinweisen auf den Zusammenfall älterer Formen für Nahrung, Fraß und Aas.

Duden – Jägerei – Wörterbucheintrag zur Bedeutung und Geschichte des zweiten Bestandteils.

Etymologisches Wörterbuch des Althochdeutschen – âz – wissenschaftliche Darstellung von althochdeutsch âz „Speise, Nahrung, Fraß“ und seiner germanischen und indogermanischen Wortgeschichte.

LegIT-Datenbank – Wörterbuchangabe zu Aas nach Kluge – dokumentiert die etymologische Analyse des Wortes Aas, den Zusammenhang mit der Wurzel „essen“ und den lautlichen Zusammenfall älterer Bildungen.

Deutsches Rechtswörterbuch – Jägerei – historische Belege für Jägerei in den Bedeutungen Jagdwesen, Jagdgerechtigkeit und Gesamtheit der Jäger.

Bayerisches Wörterbuch – Fragebogen zur Jagdsprache – führt Aasjägerei ausdrücklich unter den verächtlichen Ausdrücken für planloses, unwaidmännisches Jagen.

Wiktionary – Aasjägerei – Angaben zu Bedeutung, Wortbildung und historischen Belegstellen sowie Verweise auf weitere Wörterbuchquellen.

Fachtexte – Wolf Helmhard von Hohbergs Georgica curiosa – bibliographische Erschließung der Ausgabe von 1682 mit Verweisen auf mehrere vollständige Digitalisate.

CLARIN/Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften – Hohberg: Georgica Curiosa – vollständige digitalisierte Ausgabe des ersten Bandes von Wolf Helmhard von Hohbergs 1682 erschienenem Werk im Bestand des Deutschen Textarchivs.

ULB Darmstadt – Hasenjagd im Wandel der Zeiten, 1931 – historischer Beitrag, der Hohbergs Verwendung von Aasjägerei bei missbilligten Formen der Hasenhetze dokumentiert.

Deutscher Jagdverband – Waidgerechtigkeit – Darstellung der historischen und gegenwärtigen Dimensionen der Waidgerechtigkeit, insbesondere von fachgerechter Jagdausübung, Tierschutz, Umweltverantwortung und Selbstbeschränkung.

Bundesministerium der Justiz – Bundesjagdgesetz § 1 – geltende gesetzliche Regelung, nach der bei der Jagdausübung die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten sind.

Bundesministerium der Justiz – Tierschutzgesetz § 4 – gesetzliche Anforderungen an die Tötung von Wirbeltieren und an die Vermeidung mehr als unvermeidbarer Schmerzen bei weidgerechter Jagdausübung.